Der Skandal um Wirecard beschäftigt deutschlandweit die Gerichte. Foto: dpa/Peter Kneffel

Weil die Justiz in Wirtschaftsstrafsachen zu langsam agiert, könnten ausländische Anleger abwandern, meint Korrespondent Thomas Magenheim.

Wirtschaftsprozesse beginnen in Deutschland rituell mit einem Aufschrei der Entrüstung. Oft liegt himmelschreiendes Unrecht glasklar auf dem Tisch. Gesucht werden dann die Schuldigen. Das ist vielfach der Beginn eines Trauerspiels. Auf Beklagtenseite agieren mit allen Wassern gewaschene Rechtsanwälte. Auf der anderen stehen Staatsanwälte oder klagende Geschädigte, deren entweder die finanziellen Ressourcen oder wirtschaftliches Know-how fehlen. Vor allem Letzteres trifft allzu oft auch für Gerichte zu, die in Wirtschaftsangelegenheiten ein Urteil fällen sollen. Das führt nicht selten zu überlangen Verfahrensdauern, was vor allem beim Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zutrifft.

Weiterlesen mit

Unsere Abo-Empfehlungen

Von hier, für die Region,
über die Welt.

  • Exklusive Artikel, Serien und Abovorteile genießen
  • Zugriff auf alle Inhalte der EZ im Web
*anschließend 10,99 € mtl.