Auch in Heimsheim gilt: Besitzer großer Flächen müssen bald mehr bezahlen. Foto: Simon Granville

In Heimsheim gilt im kommenden Jahr ein Hebesatz von 143 – sowohl für private und gewerbliche wie auch für landwirtschaftliche Flächen

Große Augen werden Haus- und Grundstückseigentümer machen, wenn sie noch in diesem Jahr den neuen Grundsteuerbescheid von ihrer Gemeinde erhalten. Sei es, weil sie deutlich mehr bezahlen müssen als seither oder weniger– auch das ist möglich. Beides ist eine Folge der Grundsteuerreform, die nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt bundesweit umgesetzt werden muss. Die Stadt Heimsheim hat nun die neuen Hebesätze beschlossen, mit denen der fällige Grundsteuerbetrag festgelegt wird.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigen Einnahmequellen einer Kommune, nach der Gewerbesteuer und den Anteilen der Einkommensteuer. So nahm die Stadt Heimsheim beispielsweise im Jahr 2023 über die für bebaute oder bebaubare Grundstücke fällige Grundsteuer B knapp 828 000 Euro ein. Mit rund 10 000 Euro deutlich niedriger lagen hingegen die Einnahmen auf die für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zu zahlende Grundsteuer A. Zum letzten Mal im Jahr 2010 hatte die Stadt die entsprechenden Hebesätze auf jeweils 330 v. H. angehoben.

Der Gemeinderat hat jetzt beschlossen, diese Hebesätze für beide Steuerarten mehr als zu halbieren, nämlich auf jeweils 143 v. H. Damit liegt die Stadt an der oberen Grenze des im Transparenzregister des baden-württembergischen Finanzministeriums für Heimsheim berechneten aufkommensneutralen Hebesatzes von 130 bis 144 v. H. für die Grundsteuer B. Dass die Einnahmen aus der Grundsteuer für die Stadt aber unverändert, also aufkommensneutral, bleiben sollen, wie es der Gesetzgeber empfiehlt, geht nur, weil sich die Bemessungsgrundlagen verändern, wie der Stadtkämmerer Johannes Schaber den Gemeinderäten erklärte. „Es wird Verschiebungen geben“, sagte er. Der bisher für die Grundsteuerberechnung herangezogene Einheitswert hat nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zu Ungerechtigkeiten geführt, weil gleichwertige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden.

Ein kompliziertes Verfahren

Anstelle dieses Einheitswerts gibt es nun das modifizierte Bodenwertmodell, bei dem der Grundsteuerwert aus der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert ermittelt wird. Dieser Grundsteuerwert wird wiederum mit der Grundsteuermesszahl multipliziert, die grundsätzlich 1,3 Promille beträgt, für Wohngrundstücke aber 0,93 Promille. Der daraus ermittelte Grundsteuermessbetrag ist die entscheidende Zahl für die Berechnung der Grundsteuer, denn diese wird mit dem von der Kommune festgesetzten Hebesatz multipliziert. Ein kompliziertes und aufwendiges Verfahren, das in vielen Einzelschritten zu mehr Steuergerechtigkeit führen soll.

Die Stadtverwaltung legte Beispiele vor, wie sich künftig die Steuerlast für Immobilienbesitzer in Heimsheim verändern könnte. So könnten etwa für ein 800 Quadratmeter großes Grundstück mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus künftig statt bisher 320 dann 681 Euro fällig werden. Noch krasser ist der Anstieg für ein knapp 2000 Quadratmeter großes Grundstück mit einem alten Gebäude, nämlich von 174 auf dann 950 Euro. Am meisten aber steigt die Grundsteuer für ein unbebautes 1125 Quadratmeter großes Baugrundstück, nämlich von 115 auf 1359 Euro. Umgekehrt sinkt die Steuer in den angeführten Beispielen aber auch deutlich für kleine bebaute Grundstücke oder für Wohnungen im Geschosswohnungsbau.

Der Kämmerer wies daraufhin, dass noch nicht alle Steuermessbescheide von den Finanzämtern vorliegen, sodass nicht sicher ist, dass die Steuern wie geplant fließen.