Etwas mehr Geld auf dem Konto? Rentner hoffen auf die Grundrente. Foto: dpa/Marijan Murat

Die Deutsche Rentenversicherung legt den Zeitplan für die Auszahlung der Grundrente vor: zuerst sind Neurentner dran, gefolgt von Fürsorgeempfängern und Hochbetagten. 1,3 Millionen Rentner kommen infrage.

Berlin - Vor der Auszahlung der Grundrente flammt der Streit über das Rentenprojekt der großen Koalition wieder auf. Die SPD im Bundestag warf der FDP vor, die Grundrente schlecht zu reden. Die Vize-Vorsitzende der SPD-Fraktion, Katja Mast, sagte am Dienstag, es sei ein „billiger Vorwand“, wenn die FDP versuche, die Grundrente aufgrund „administrativer Herausforderungen“ schlechtzureden. Der rentenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, hatte „verwaltungstechnisches Chaos“ und den hohen Aufwand bei der Grundrente kritisiert. Erst 2023 würden alle Menschen mit einem Anspruch auch erreicht, so Vogel. „Das ist keine gute und verlässliche Politik.“

Die „Jüngsten“ sind als erste dran

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat für die Prüfung der 2020 beschlossenen Grundrente rund 1000 Mitarbeiter neu eingestellt, wie am Dienstag bei einem Presseseminar der DRV zu erfahren war. Dabei stellte die DRV auch die Reihenfolge der zu erteilenden Bescheide für den Grundrentenzuschlag, wie er offiziell heißt, vor. Demnach erhalten Neurentner, die erstmals im Juli ihren Rentenbescheid erhalten, damit automatisch einen Bescheid über den Grundrentenzuschlag. Dass ausgerechnet die „Jüngsten“ als erste von der Neuerung profitieren, begründete Christoph Schnell, Rechtsreferent der DRV, mit verwaltungstechnischen Gründen. Noch sei das EDV-System, mit dem der „sehr komplizierte“ Datenabgleich mit Finanzämtern und Fürsorgebehörden funktioniere, in der Testphase, ab Juli aber soll das System laufen und anhand der „kleinen Gruppe“ der Neurentner könne man damit Erfahrungen sammeln. In der Reihenfolge auf Platz zwei sind Fürsorgeempfänger, also „die Schutzbedürftigsten“ der Gesellschaft, wie Schnell betonte. Es handele sich um eine Gruppe von 1,7 Millionen Rentnern, die Wohngeld beziehen oder eine Grundsicherunge erhalten. Gleich danach – noch im zweiten Halbjahr 2021 – sollen Rentner, die erstmals vor 1992 Rente bezogen, auf ihren Anspruch geprüft werden. „Wir wollen sehr alten Menschen möglichst rasch die Grundrente gewähren“, so Schnell. Ansprüche verfallen natürlich nicht, eine bewilligte Grundrente wird rückwirkend ab 1. Januar 2021 ausgezahlt. Schnell wies ausdrücklich darauf hin, dass die Grundrente nicht beantragt werden muss. Der Anspruch werde „automatisch“ von der Rentenversicherung geprüft.

Ein Aktenberg von 26 Millionen Bestandsrenten

Bis Ende 2022 will die DRV sich durch den Aktenberg der rund 26 Millionen Bestandsrenten gearbeitet und die Ansprüche geprüft haben. Laut Zeitplan soll mit der größten Gruppe – mit Rentenbezug ab 1992 – gleich nach den Hochbetagten noch in der zweiten Jahreshälfte 2021 gestartet werden.

Komplizierte Berechnungsformel

Laut Zahlen des Bundesarbeitsministeriums könnten 1,3 Millionen Rentner, die mindestens 33 Jahre Rente eingezahlt haben und trotzdem niedrige Altersbezüge erhalten, mit einem Grundrentenzuschlag rechnen. Im Durchschnitt soll es sich um einen Betrag von 75 Euro im Monat handeln. Ob die Zahlen realistisch sind, so Christoph Schnell, werde sich noch zeigen: Die Berechnungsformel für den Anspruch auf Grundrente ist so kompliziert, dass die DRV ihren Plan, einen Rechner ins Netz zu stellen, aufgegeben hat. Berücksichtigt werden müssen die Grundrentenzeiten (Zeiten von Arbeitslosigkeit zählen nicht dazu), der sogenannte Entgeltpunkt sowie die Haushaltseinkommen, auch Kapitalerträge.

Eine Pförtnerin aus Dresden erhält 102 Euro mehr

Die DRV brachte drei Beispiele, wie eine Grundrente ausfallen kann: ein 35 Jahre lang angestellter Elektrotechniker aus Hamburg, der 41 541 Euro im Jahr verdiente und eine Rente von 1197 Euro erhalten soll, wird keinen Grundrentenzuschlag erhalten. Sein Entgeltpunkt liegt bei 1,0, er darf aber nur 0,8 betragen. Eine Pförtnerin aus Dresden, die 35 Jahre im Dienst war, und eine Rente von 814 Euro erhält, wird einen Grundrentenzuschlag von 102 Euro bekommen, also insgesamt monatlich 916 Euro. Dass die Frau noch Mieteinnahmen von 400 Euro hat, spielte keine Rolle – ihr Einkommen lag unter der Einkommensgrenze für Alleinstehende (1250 Euro). Bei der Angestellten eines Bekleidungsgeschäfts (40 Jahre tätig, Rente 1026 Euro) kam ein Zuschlag von 22 Euro heraus. Gemeinsam mit ihrem Ehemann lag ihr Haushaltseinkommen bei 2000 Euro – 50 Euro über der Grenze für Paare – und es wurde eine Kürzung wirksam.