Bürokratiewahnsinn bei Fotovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden? Das Land hat nachgebessert. Ob das reicht, muss sich noch zeigen.
Die Erleichterungen bei der Installation von Fotovoltaik auf denkmalgeschützten Dächern zeigt nach Angaben des zuständigen Ministeriums Wirkung. Demnach sind im ersten Jahr nach der Einführung 2022 landesweit mehr als 195 Anträge auf eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Solaranlagen auf einem Kulturdenkmal genehmigt worden, 33 wurden abgelehnt. Im zweiten Jahr – und nachdem die Leitlinie aktualisiert wurde – wurden bis Anfang 2024 mindestens 355 weitere Anträge genehmigt und nur noch sechs Anträge abgelehnt. Die Genehmigungsquote stieg somit von 86 Prozent auf 98 Prozent, wie das zuständige Bauministerium mitteilte.
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