Eine Begründung legte das Verwaltungsgericht noch nicht vor. (Archivbild) Foto: imago images/imagebroker/Michael Weber

In Pforzheim belegt die Stadt die 40-tägige Demonstration einer Abtreibungsgegnerin mit Auflagen. Die Organisatorin klagt dagegen – bislang erfolglos.

Karlsruhe/Pforzheim - Auflagen der Stadt Pforzheim für eine 40-tägige Demonstration einer Abtreibungsgegnerin in unmittelbarer Nähe der Schwangerschaftsberatungsstelle Pro Familia waren einem Urteil zufolge in Ordnung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies nach Angaben vom Freitag eine Klage ab, mit der die Organisatorin feststellen lassen wollte, dass die Beschränkung rechtswidrig war.

Die Stadt hatte eine Verfügung erlassen, wonach die Versammlung im Jahr 2019 während der Beratungszeiten von Pro Familia nur außerhalb direkter Sicht zum Gebäudeeingang durchgeführt werden durfte. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim in Berufung gehen (Az.: 2 K 5046/19).