Berlin: Polizisten stehen bei einer Kundgebung gegen die Corona-Beschränkungen auf der Straße des 17. Juni auf der Bühne unter einem Transparent der Initiative “Querdenken 711“. Foto: dpa/Christoph Soeder

Die Berliner Polizei verbietet die für diesen Samstag geplante große Demonstration gegen die Corona-Politik. Das Verbot sei eine „reine Gesinnungssache“, sagt Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der die Stuttgarter Initiative Querdenken 711 vertritt. Es soll nun juristisch gegen das Verbot vorgegangen werden.

Berlin - Die Stuttgarter Initiative Querdenken 711 hat einen Einspruch beim Berliner Verwaltungsgericht gegen das Verbot ihrer geplanten Demonstrationen am Wochenende angekündigt. Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der nach Angaben des Demonstrations-Initiators Michael Ballweg die Initiative vertritt, sagte am Mittwoch in einem im Internet verbreiteten Video: „Wir werden vors Verwaltungsgericht gehen, wir werden natürlich auch im Zweifel das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn nicht bereits auf Ebene des Verwaltungsgerichts oder des Oberverwaltungsgerichts dieser Bescheid aufgehoben wird.“

Verbot sei eine „reine Gesinnungssache“

Ludwig betonte: „Wir gehen davon aus, dass die Versammlung am 29.8. stattfindet.“ Das Verbot sei eine „reine Gesinnungssache“. „Das heißt, dass man die Menschen, die demonstrieren wollen, nicht in Berlin haben will.“ Ballweg hatte in einer Erklärung mitgeteilt: „Wir gehen juristisch gegen die Entscheidung des Innensenators vor und gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesen feindlichen Angriff auf das Grundgesetz zurückweisen wird.

Die Berliner Polizei hatte die für Freitag und Samstag geplanten Demonstrationen gegen die Corona-Politik untersagt und argumentiert, es sei mit Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung zu rechnen. Das habe die Demonstration am 1. August gezeigt. Angemeldet war durch die Stuttgarter Initiative Querdenken 711 eine „Versammlung für die Freiheit“ auf der Straße des 17. Juni mit rund 22 000 Demonstranten.