War es rechtens die Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin einzuschränken? Dazu soll am Donnerstag ein Urteil gefällt werden. (Archivbild) Foto: dpa/Fabian Sommer

Mitten in der Corona-Pandemie demonstrieren Tausende Menschen in Berlin gegen staatliche Vorschriften. Die Polizei schreitet ein. Jahre später beschäftigt das ein Gericht.

Im Jahr 2020 löste die Berliner Polizei eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen auf, da die Teilnehmer gegen die Auflagen verstießen, indem sie keine Masken trugen und den erforderlichen Abstand nicht einhielten. Eine weitere Versammlung wurde erheblich eingeschränkt. Diese Polizeieinsätze sind nun, mehr als viereinhalb Jahre später, Gegenstand einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Sitzung beginnt am Donnerstag um 10.00 Uhr, und eine Entscheidung des Gerichts wird noch am selben Tag erwartet.

„Querdenker“-Initiator Michael Ballweg klagt gegen das Land. Aus seiner Sicht waren die Vorschriften und das Einschreiten der Polizei am 1. August 2020 bei der Demonstration „Das Ende der Pandemie - Tag der Freiheit“ nicht rechtmäßig. Die Berliner Polizei hatte Auflagen erteilt: Die Demonstranten mussten einen Mund-Nasen-Schutz tragen und zwischen den Menschen musste ein Mindestabstand gewährleistet sein. Letztlich waren aber kaum Menschen mit Corona-Masken zu sehen, sodass die Polizei die Veranstaltung beendete. 

Am 29. August 2020 demonstrierten erneut Tausende in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen - der überwiegende Teil von ihnen friedlich. Eine Gruppe versuchte jedoch auf die Treppen des Reichstagsgebäudes zu gelangen - was deutschlandweit für Schlagzeilen sorgte. Ballweg gehörte damals zu den Veranstaltern, distanzierte sich aber von Krawallmachern und Rechtsextremisten vor Ort. Vor dem Verwaltungsgericht geht es nun auch um diese Demonstration sowie um das Verbot eines Protest-Camps.