Von Andreas Herholz

Wird die Rundfunkgebühr gekippt? Leiten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts den Abschied vom Staatsfernsehen ein? Bisher sind alle Versuche gescheitert, die Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu ändern. Am Ende war es stets das Bundesverfassungsgericht, das dieses System bestätigt hat. Zahlen für ein Angebot, das man im digitalen Zeitalter womöglich gar nicht in Anspruch nimmt oder nur sehr geringe Teile davon - die Zweifel an der Abgabe wachsen. Deutschland hat die teuersten öffentlich-rechtlichen Sender der Welt. Doch der üppige Rundfunkbeitrag führt nicht dazu, dass alle Anstalten beste Qualität abliefern. So wichtig der Auftrag dieses Systems nach den Erfahrungen der von den Nazis so bezeichneten „Gleichschaltung“ der Medien auch war und bis heute ist - er darf nicht ad absurdum geführt werden. ARD, ZDF & Co. haben sich immer mehr aufgebläht.

Neben zum Teil guten Programmen herrscht vor allem auch der Quotenwettbewerb mit den Privaten, der nichts mit den ursprünglichen Zielen zu tun hat. Noch dazu hat der Einfluss der Politik auf die öffentlich-rechtlichen Sender ein solches Ausmaß genommen, dass das Bundesverfassungsgericht hier Reformen verordnet hatte, wenn auch nur halbherzige. Auch wenn die obersten Richter den öffentlich-rechtlichen Auftrag und die Garantie der Grundversorgung aufs Neue ausdrücklich bestätigen werden, ist es doch höchste Zeit, darüber nachzudenken, wie die Mega-Sendeanstalten mit ihren Milliarden-Etats auf ihre eigentlichen Aufgaben zurückgeführt werden können.