Soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter stehen immer wieder in der Kritik – aus Datenschutzgründen. Foto: dpa/Robert Günther

Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink will, dass öffentliche Behörden ihre Profile bei Facebook und Twitter nicht mehr nutzen – aus Datenschutzgründen. Die Landesregierung sieht das anders. Gibt es eine Lösung für den Konflikt?

Noch sind die baden-württembergischen Ministerien und andere Landesbehörden auf Plattformen wie Facebook, Twitter oder Instagram vertreten. Das aber könnte sich ändern – ganz im Sinne des Landesdatenschutzbeauftragten. Im Frühjahr hatte Stefan Brink die Landesregierung und öffentliche Behörden dazu aufgerufen, den Betrieb von Facebook-Fanpages einzustellen, wenn sie nicht nachweisen können, dass diese konform sind mit dem Datenschutz.

Dies dürfte schwierig sein. Schon 2018 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Betreiber von Fanpages umfangreiche datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen müssen – und für Datenschutzverstöße mit verantwortlich sind. Denn Facebook erstellt beispielsweise Nutzerprofile, um gezielt Werbung auszuspielen. Ein Gutachten der Datenschutzkonferenz hat die bisher kaum zu erfüllenden Datenschutzanforderungen an die Betreiber der Fanpages in diesem Frühjahr bestätigt.

Facebook ist für die Behörden ein wichtiger Kommunikationskanal

Mit dem Betrieb solcher Seiten, findet Stefan Brink, der Landesdatenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg, werde deshalb ein rechtswidriges Geschäftsmodell unterstützt. Außerdem würden die Behörden dazu beitragen, dass die Nutzerinnen und Nutzer „in ihren Rechten verletzt und ausgebeutet werden“.

Die Ministerien und andere Landesbehörden setzen bislang trotzdem weiter auf Facebook und Co. Das Bundespresseamt und die Länder stimmen sich derzeit über ein weiteres Vorgehen in dieser Sache ab, sagte ein Sprecher der baden-württembergischen Landesregierung auf Anfrage. Es gebe einen „engen Austausch mit Facebook, um die datenschutzrechtlichen Probleme anzugehen“. Und: Man erachte Facebook als wichtigen Kommunikationskanal, um jene zu erreichen, die „nur schwer über andere Wege erreicht werden können“. Gerade in Krisenzeiten sei das elementar.

Dass Facebook etwas ändert, sei nicht erkennbar

Essenzielle Informationen veröffentlicht die Landesregierung nicht exklusiv auf Facebook – die Informationen lassen sich demnach auch auf dem Landesportal und auf den Webseiten der Ministerien finden. Die Landesregierung hat auch eine Seite bei der datenschutzfreundlichen, aber sehr wenig verbreiteten Plattform Mastodon. Man sehe sich aber verpflichtet, die Menschen mit „zeitgemäßen Mitteln“ über die Arbeit der Landesregierung zu informieren – dazu gehörten gerade solche sozialen Netzwerke, die stark genutzt würden, sagte der Sprecher. „Wir sind uns der von der Datenschutzkonferenz aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Probleme beim Betrieb von Fanpages auf Facebook bewusst.“

Der Landesdatenschutzbeauftragte drängt unterdessen weiter auf die Nutzung datenschutzfreundlicher Alternativen durch die Behörden. Dass Facebook etwas ändert, um einen datenschutzkonformen Betrieb solcher Seiten sicherzustellen, lasse sich derzeit nicht erkennen, sagte ein Sprecher des Beauftragten. Und hob hervor, dass viele öffentliche Stellen bereits Accounts auf der Plattform Mastodon hätten. Zudem habe man einen Peertube-Server als Alternative zu Youtube eingerichtet, der derzeit noch im Testbetrieb laufe.

Es könnte schon bald zu Gerichtsprozessen kommen

Klar ist: ganz einig werden sich der Landesdatenschutzbeauftragte und die Landesregierung in der Nutzung von Plattformen wie Facebook und Twitter wohl nicht. „Auseinandersetzungen in der Sache, wie etwa in Zusammenhang mit Facebook-Fanpages, gehören zur Wahrnehmung der unterschiedlichen Aufgaben dazu“, heißt es vom Landesdatenschutzbeauftragten.

Auch bei anderen Themen hatte Brink die Landesregierung immer wieder kritisiert. Bei der Frage des Endes seiner Amtszeit hätten solche Auseinandersetzungen aber demnach keine Rolle gespielt. Vor wenigen Tagen hatte Stefan Brink bestätigt, dass er seinen Vertrag nach sechs Jahren nicht verlängern werde. Der 56-jährige Jurist gibt das Amt damit zum Jahresende auf, er will sich in Berlin künftig als Selbstständiger dem Thema Digitalisierung widmen.

Eine Entscheidung darüber, wie es im Hinblick auf die Fanseiten der Behörden bei Facebook weitergeht, dürfte dennoch schon bald fallen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat ein förmliches Verfahren gegen das Bundespresseamt eingeleitet – und strebt eine gerichtliche Klärung an. So berichtet es der Beauftragte in Baden-Württemberg. Noch bis Mitte August muss das Bundespresseamt Stellung dazu nehmen, danach müssten die Facebook-Seiten der Behörden entweder deaktiviert werden oder es käme zu Gerichtsprozessen. Mit Folgen auch für Baden-Württemberg. „Wir beobachten diesen Sachverhalt aufmerksam“, so der Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten.