Geschafft, passgenau bepackt: Das aber ist nur ein schlechter Teilerfolg, wenn die Sicherheit dabei auf der Strecke bleibt. Foto: dpa-tmn/Silvia Marks

Egal, ob nach dem Einkauf im Baumarkt oder Möbelhaus und vor der Fahrt in den Urlaub: Nur wer sein Auto richtig belädt, vermeidet Bußgelder und fährt auch sicher.

Berlin - Wer rechnet schon damit, dass das kleine Smartphone einen mit der Wucht von 15 Kilo am Kopf trifft? Doch genau diese Wucht entwickelt ein 300 Gramm schweres Handy bei einer Vollbremsung aus Tempo 50 aufgrund der Fliehkraft. Die sorgt dann für die 50-fache Wucht des Eigengewichts.

Schon eine Getränkekiste schießt so mit rund einer Dreivierteltonne nach vorn, rechnet der Auto Club Europa (ACE) vor. Nicht nur die Urlaubsfahrt kann so durch falsches Packen zum Risiko werden – auch nach dem Einkauf in Baumarkt oder Möbelhaus sollte man dringend darauf achten, das Auto richtig zu beladen.

„Gepäck sicher zu verstauen ist wie Tetris spielen“, sagt ACE-Sprecher Sören Heinze, „Man sollte von Beginn an alles sicher verstauen, damit nichts durch den Fahrraum fliegen kann.“ Wegen der Bruchgefahr rät er dringend von Glasflaschen ab. Spezielle Trinkflaschen sollten in den vorgesehenen Haltern stehen, das Handy am besten in einer festen Halterung sein. „Wichtig ist, nichts auf die Kofferraumabdeckung zu legen“, sagt Heinze. „Alles, was als Geschoss nach vorne fliegt, kann schmerzhaft treffen und ernste Verletzungen herbeiführen. Da hilft auch die Nackenstütze nicht mehr.“

Auch Julia Fohmann rät zum überlegten Packen: „Es sollten keine Lücken entstehen, und alles gut gesichert sein“, sagt die Pressesprecherin des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). „Wenn möglich, sollte man die Lehne der Rückensitze als sichernde Trennwand nicht umklappen und über dem Kofferraum eine Laderaumabdeckung, ein Sicherungsnetz oder notfalls eine Decke verzurren.“ Für Kinder oder andere Passagiere im Fond sollte man Netze am Vordersitz für Entertainment beziehungsweise Getränke anbringen. Größere Taschen oder beispielsweise eine Strandmatte kann man im Fußraum beim Beifahrer oder hinten fest verstauen.

„Damit kommen wir zum Tetris: Auch im Kofferraum gehören große Gegenstände unten und möglichst weit zur Fahrzeugmitte hin. Dann kann man seitlich, vorne und hinten aufbauen, so dass eine kompakte Ladung zustande kommt“, erläutert Heinze die richtige Prozedur. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,5 Meter und nicht höher als 4,0 Meter sein. So regelt Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Beladen. Ein Überschreiten der Höhe kann automatische Höhenkontrollen auslösen und mindestens 240 Euro Strafe kosten.

Bei Fahrzeugen unter 2,5 Meter Höhe darf vorne nichts heraus ragen, nach hinten sind bis zu 1,5 Meter erlaubt. Bei Strecken unter 100 Kilometer sind sogar bis zu 3 Meter erlaubt.

„Wenn die Ladung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, kann die Polizei ein Fahrzeug anhalten und ein Bußgeld verhängen“, sagt Fohmann. Das gilt übrigens auch für nicht gesicherte Tiere, die rechtlich als Ladung gelten.

Überstehende Ladung muss gekennzeichnet werden: mit einer 30 mal 30 Zentimeter großen Fahne, einem roten Schild der gleichen Größe oder mit einem zylindrischen Körper von 35 Zentimeter Durchmesser. „Die Rücklichter müssen an den Seiten unbedingt sichtbar sein“, fügt Fohmann hinzu.