Das Obergericht Zürich schlägt den Spionageprozess gegen den Stuttgarter Rechtsanwalt Eckart Seith und zwei mitangeklagte Whistleblower nieder. Ein früherer ermittelnder Schweizer Staatsanwalt wird dabei als befangen bezeichnet.
Der Stuttgarter Rechtsanwalt Eckart Seith und zwei Mitangeklagte sind vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage zugunsten der Bundesrepublik Deutschland befreit. Das Obergericht Zürich stellte das Verfahren am Donnerstag auf Antrag der Verteidigung wegen Befangenheit eines früheren ermittelnden Staatsanwalts ein. Seith drohten gemäß dem Antrag der Züricher Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft. „Das ist der juristisch richtige Ausgang“, sagte der Stuttgarter kurz nach der Gerichtsentscheidung unserer Zeitung. Die nervliche und finanzielle Belastung sei groß gewesen. „Ich war seit 2014 nicht sicher, ob ich nicht verhaftet werde.“
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