Wie lange können Betriebe Kurzarbeitergeld für ihre Arbeitnehmer beziehen? Foto: imago images/U. J. Alexander

Lieferengpässe, weniger Aufträge und Logistik-Probleme: Da die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in vielen Unternehmen immer noch zu spüren sind, sollen die Sonderreglungen für das Kurzarbeitergeld verlängert werden.

Damit Unternehmen ihre Arbeitskräfte auch dann erhalten können, wenn vorübergehend zu wenig Arbeit vorhanden ist, kann Kurzarbeitergeld bezogen werden. Die betroffenen Arbeitnehmer arbeiten demnach weniger oder überhaupt nicht. Diese Leistung, für die die Bundesagentur für Arbeit zuständig ist, gewann besonders während der Corona-Pandemie an Bedeutung.

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Um Kündigungen während der Pandemie zu vermeiden, hat die Bundesregierung im Jahr 2020 das Kurzarbeitergeld erhöht und die Bezugsdauer verlängert. Grundsätzlich kann das Geld bis zu zwölf Monate bezogen werden; während der Pandemie konnte die Leistung unter bestimmten Voraussetzungen hingegen für bis zu 24 Monate, längstens bis Ende 2021, genutzt werden.

Was ändert sich in 2022?

Nun sei geplant, diese maximale Bezugsdauer um weitere drei Monate zu verlängern. Das teilte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums in Berlin mit. Sollten Unternehmen demnach die Bezugsdauer von 24 Monaten noch nicht ausgenutzt haben, würden sie im neuen Jahr bis Ende März 2022 davon profitieren können. Auch die Zugangserleichterungen sollen demnach verlängert werden. So würde es auch weiterhin ausreichen, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind, nicht wie sonst mindestens ein Drittel.

Durch das Kurzarbeitergeld werden auch Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden pauschal zu 100 Prozent erstattet. Während auch Leiharbeiter Kurzarbeitergeld beziehen können, haben Selbstständige keinen Anspruch darauf.