Die neue generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag entschieden und dem Eilantrag eines Bürgers Recht gegeben. Foto: dpa/Federico Gambarini

Nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Düsseldorf reagiert und die generelle Maskenpflicht am Montag mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Düsseldorf - Nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Düsseldorf reagiert und die generelle Maskenpflicht am Montag mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Im gleichen Zug kündigte die Stadt für den Dienstag eine neue Allgemeinverfügung an. Ob diese dann wiederum eine allgemeine Maskenpflicht beinhalten wird, blieb zunächst unklar.

„Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss desVerwaltungsgerichts Düsseldorf“, hieß es in einer Mitteilung am Montagnachmittag. Auf Basis der Begründung des Gerichts werde nun aber eine neue Allgemeinverfügung vorbereitet, die voraussichtlich am Dienstag in Kraft treten soll. Ohne auf deren Inhalt einzugehen, betonte die Stadt, dass die Mehrheit der Düsseldorfer „die Masken als Hilfestellung zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer anerkannt“ habe. Die überwiegende Zahl der Menschen trage - „wenn es geboten ist“ - eine Maske.

Ähnlicher Richterspruch am Montag in Bayern

Das Verwaltungsgericht hatte am Montagvormittag einem Bürger Recht gegeben, der einen Eilantrag und eine Klage gegen die generelle Maskenpflicht eingereicht hatte. Das Gericht nannte die Allgemeinverfügung der Stadt „rechtswidrig“ und zählte entsprechende Passagen auf. Der Gerichtsentscheid betraf jedoch nur den Kläger selbst. Die Maskenpflicht per se blieb bestehen - bis die Stadt sie wenige Stunden später aufhob.

Einen ähnlichen Richterspruch gab es am Montagabend in Bayern: Das Regensburger Verwaltungsgericht erklärte die Maskenpflicht in der Landshuter Altstadt für unverhältnismäßig. Die Richter gaben dem Eilantrag eines Anwohners statt, der sich gegen die Maskenpflicht in der gesamten Altstadt der niederbayerischen Bezirkshauptstadt zur Wehr setzte. Konkret bedeutet die Entscheidung zunächst nur, dass der klagende Anwohner nun keine Maske in der Innenstadt mehr tragen muss.

Die 14. Kammer des Regensburger Verwaltungsgerichts stellte nicht die Maskenpflicht grundsätzlich in Frage, sondern nur die Umsetzung durch die Stadtverwaltung: Die pauschale Anordnung für sämtliche öffentlichen Flächen in der Altstadt ist demnach ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

In Frankfurt/Main hingegen entschieden Richter, dass Fußgänger auch zukünftig eine Mund-Nase-Bedeckung in Teilen des Frankfurter Stadtgebiets tragen müssen. Den Eilantrag eines Mannes gegen eine von der Stadt zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordnete Maskenpflicht hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt abgelehnt, wie am Montag mitgeteilt wurde.