Bei nächtlichen Kontrollen stößt die Polizei immer wieder auf Corona-Verstöße. Foto: 7aktuell.de/JB

Immer wieder müssen Polizisten teils drastische Verstöße gegen die Corona-Verordnung feststellen. In Stuttgart haben sich Uneinsichtige sogar unmittelbar in Lebensgefahr gebracht.

Stuttgart - Was genau haben die 35 Partygäste in einer Tiefgarage an dem Wort Lockdown nicht verstanden? Nächtliche Ausgangssperre, ein Haushalt, der sich mit maximal einer Person treffen darf, Masken und Abstand – die strengen Corona-Maßnahmen werden längst nicht von allen eingehalten, wie zwei drastische Fälle in Stuttgart am Samstagabend zeigen.

So glaubt die Polizei am Samstagabend ihren Augen nicht zu trauen, als sie gegen 21.20 Uhr nach einem Zeugenhinweis in einer Tiefgarage im Einkaufsareal an der Löffel- und Epplestraße nach dem Rechten schaut. In einem Nebenraum der unteren Parkebene tummeln sich Partygäste – dabei trägt keiner eine Mund-Nasen-Bedeckung oder hält den gebotenen Abstand zueinander. Für die Teilnehmer gibt es ein umfängliches Getränkeangebot. Bei der privaten Veranstaltung handelt es sich um ein bunt gemischtes Publikum: „Die Beteiligten sind zwischen 17 und 42 Jahre alt“, sagt ein Polizeisprecher.

Partygäste zeigen sich nicht einsichtig

Viele der Ertappten zeigen sich nicht einsichtig. Ein 39 Jahre alter Partygast leistet bei der Ausweiskontrolle Widerstand, will die Maßnahme nicht einsehen. Bei der Auseinandersetzung erleidet ein 29-jähriger Beamter leichte Verletzungen. Die Stimmung wird aggressiver, viele gehen laut Polizeiprotokoll auch mit den Beamten auf Tuchfühlung, ignorieren trotz Aufforderung die Abstände. Die Einsatzkräfte dokumentieren auch Beleidigungen. Im Getümmel wird eine 54-jährige Polizistin von einem Diensthund in die Hand gebissen, als sie ihn von einer Teilnehmerin zurückziehen will. Der Hund hatte sich an ihrer Jacke festgebissen.

Die Widerstände in solchen Situationen sind für den Polizeisprecher nicht ungewöhnlich: „Die Personen sind ja schon von vorneherein uneinsichtig, sonst würden sie ja nicht an solchen verbotenen Ansammlungen teilnehmen“, sagt er, „wird man erwischt, geht man in Verteidigungshaltung und fühlt sich in der Gruppe stark.“ Auf die Betroffenen warten Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung.

Höchste Gefahr durch Kohlenmonoxid

Einen weiteren Sündenfall gibt es um 23.40 Uhr in der Zieglergasse in Bad Cannstatt. In einer Shisha-Bar ist der Teilnehmerkreis nicht ganz so groß – ein 25-jähriger Gastwirt und vier Gäste. Anwohner hatten die Polizei zuvor wegen einer Ruhestörung alarmiert. Auch bei diesem verbotenen Treffen wird keine Maske getragen – wie sonst soll man seine Shisha-Pfeife rauchen und die Getränke konsumieren. Doch der Wirt hat sich und seine Besucher nicht nur wegen möglicher Virusinfektionen in höchste Gefahr gebracht.

Um die illegale Zusammenkunft zu verdecken und verdächtige Geräusche zu verhindern, hat der 25-Jährige die Belüftung ausgeschaltet. Damit die Kohlenmonoxid-Warner nicht anschlagen, hat er offenbar kurzerhand die Batterien entfernt und die Geräte außer Betrieb gesetzt. Ein gefährlicher Leichtsinn: Die hinzugerufene Feuerwehr stellt prompt erhöhte Werte des tödlichen geruchlosen Gases in den Räumen fest. Das Lokal wird gelüftet und geschlossen. Auf den Wirt kommt wegen der Kohlenmonoxid-Geschichte überdies eine Strafanzeige zu: Wer Schutzvorrichtungen beseitigt, die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienen, wird mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft bestraft.