„Für die Zeit der Absonderung unterliegt Ihr Kind der Beobachtung durch das Gesundheitsamt“: Eltern, deren Kind in Quarantäne muss, erhalten diese Verfügung vom zuständigen Amt. Was genau es damit auf sich hat, ist nur schwierig zu recherchieren. Das sorgt für Angst.
Esslingen/Stuttgart - Wenn das eigene Kind in Quarantäne muss, weil es Kontaktperson eines Covid-19-Infizierten ist, ist die Aufregung groß. Hat es sich angesteckt? Was darf es in der Quarantäne und was nicht? Zahlreiche Fragen, deren Klärung die Eltern sich vom Gesundheitsamt erhoffen.
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