Der Impfstoff wird ausgeliefert, zum Beispiel an der Landesmesse Stuttgart. Foto: 7aktuell.de/Oskar Eyb

Wer schwere Vorerkrankungen hat, soll früher geimpft werden. Weitere Krankheiten sind in die Liste aufgenommen worden.

Berlin - Wer bekommt wann eine Impfung gegen Covid-19? Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält in seiner neuen Impfverordnung grundsätzlich an den bisherigen Priorisierungen fest – erlaubt aber in Härtefällen davon abzuweichen. Diese Einzelfallprüfung soll in Baden-Württemberg voraussichtlich eine Ethikkommission vornehmen. Spahn will, dass das neue Konzept ab dem 8. Februar gilt.

Unumwunden räumt Spahn den Impfstoffmangel ein: „Klar ist weiterhin, dass insbesondere in der ersten Zeit nach der Zulassung der Impfstoffe diese nicht flächendeckend allen impfbereiten Menschen zur Verfügung stehen.“

In der Gruppe mit „höchster Priorität“ ändert sich nichts. Zu ihr zählen Menschen, die älter als 80 Jahre sind, Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeheimen sowie Berufstätige im Gesundheitswesen. Sie bekommen die Vakzine von Biontech/Pfizer sowie von Moderna – und, sofern sie jünger als 65 Jahre sind, den Impfstoff von Astrazeneca. Dieser wird in Deutschland nur an Menschen unter 65 verimpft.

Weitere Erkrankungen aufgenommen

Die Gruppe mit „hoher Priorität“ umfasst nach wie vor Personen über 70 Jahre sowie Vorerkrankte. Spahn erweitert die Liste der Erkrankungen, aus denen eine hohe Priorität folgt. Dazu zählen jetzt beispielsweise Adipositas („Body Mass Index“ von mehr als 30), schwere Depression, bipolare Störung, Schizophrenie, COPD, schwerer Diabetes mellitus sowie „maligne hämatologische Erkrankungen, nicht in Remission befindliche Krebserkrankungen oder Krebserkrankungen vor oder während einer Krebsbehandlung oder einer onkologischen Anschlussrehabilitation.“

Neu ist: Personen aus dieser Gruppe dürfen zwei Kontaktpersonen (bisher eine) benennen, die damit ebenfalls Anspruch auf die hohe Priorität haben. Zudem soll es in der zweiten Gruppe künftig eine Altersabstufung bei den über 70-Jährigen geben: Bürger zwischen 75 und 79 Jahren werden vor den 70- bis 74-Jährigen geimpft.

Ärzte können Härtefälle attestieren

Neu ist auch, dass Spahn in dieser Gruppe eine Art Härtefallklausel einführt. Personen, denen ein Arzt bescheinigt, dass bei ihnen nach einer Coronainfektion ein „sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf“ besteht, gewinnen mit hoher Priorität Anspruch auf eine Impfung. Wie die Betroffenen diesen Anspruch geltend machen können, ist nicht im Detail geklärt. Laut Spahn sollen die Länder dafür ein Verfahren einrichten. In Baden-Württemberg ist nach Angaben des Sozialministeriums daran gedacht, damit eine Ethikkommission zu betrauen, die den Einzelfall prüft.

Die Möglichkeit für eine Einzelfallprüfung schafft Gesundheitsminister Jens Spahn auch in der Gruppe derer mit „erhöhter Priorität“ für eine Impfung. Wie bisher bilden über 60-Jährige diese Gruppe sowie Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen wie beispielsweise Herzinsuffizienz, Asthma, weniger schwerem Diabetes mellitus, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen sowie Kranke „mit behandlungsfreien, in Remission befindlichen Krebserkrankungen“.

Lehrkräfte, Erzieher, Beschäftigte in Lebensmittelgeschäften sowie Mitarbeiter von Polizei, Zoll oder der Energie-, IT- und Verkehrsbranche bleiben in der dritten Priorisierungsgruppe – sie werden also nicht hochgestuft.