Die Verlängerung wurde im Bundestag mit deutlicher Mehrheit beschlossen. (Archivbild) Foto: dpa/Kay Nietfeld

Der Bundestag beschließt eine Verlängerung der Pandemie-Notlage, was es weiterhin leichter macht, Verordnungen zu erlassen. Allerdings ist die Verlängerung zeitlich begrenzt.

Berlin - Der Bundestag hat die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie verlängert. Sie dient als rechtliche Grundlage für Corona-Regelungen etwa zu Impfungen und Testkosten. Dafür hatten Redner von Union und SPD geworben. Die Grünen hatten trotz Kritik Zustimmung angekündigt. Abgeordnete von FDP und AfD sowie der Linke wandten sich gegen eine Verlängerung. Abgestimmt wurde namentlich, es gab 375 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen.

Für maximal drei Monate verlängert

Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Der Bundestag hatte die „epidemische Lage“ erstmals am 25. März 2020 festgestellt. Ohne Verlängerung würde die epidemische Lage Ende Juni auslaufen. Nun wird sie maximal für drei Monate verlängert.