Wer aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet einreist, muss nicht verpflichtend in häusliche Quarantäne, wenn bestimmte Ausnahmen greifen. (Symbolfoto ) Foto: dpa/Robert Michael

Die Corona-Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland, so auch bei den Quarantäne-Auflagen bei der Einreise aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet. In Baden-Württemberg und in Sachsen-Anhalt muss nicht mehr jeder Einreisende verpflichtend in häusliche Quarantäne.

Magdeburg/Stuttgart - In Baden-Württemberg und in Sachsen-Anhalt muss nicht mehr jeder Einreisende aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet verpflichtend in häusliche Quarantäne. Das Sozialministerium in Baden-Württemberg sieht eine Ausnahme vor für diejenigen, die im vergangenen halben Jahr nachweislich eine Infektion durchgemacht haben und genesen sind.

Auf Anfrage teilte das Ministerium mit, dass es jedoch bei der Quarantäne für Reiserückkehrer keine Ausnahmen für Geimpfte gebe. Die aktuell geltende Verordnung gehe auf diesen Fall nicht ein, weil es noch wenige gebe und unter anderem keine belastbaren Erkenntnisse vorlägen, ob Geimpfte nicht dennoch infektiös sein könnten.

In Sachsen-Anhalt gelten seit Freitag Ausnahmen für Menschen, die nachweisen können, dass sie mindestens 14 Tage vor der Einreise eine Impfung gegen das Coronavirus vollständig abgeschlossen haben, wie das Landessozialministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Magdeburg mitteilte. Ebenfalls ausgenommen seien wie im Südwesten Menschen, die nachweislich vor mindestens drei Wochen und vor maximal sechs Monaten mit Covid-19 infiziert waren. Das Land beruft sich dabei auf die neue Musterquarantäneverordnung des Bundes. Laut Bundesgesundheitsministerium ist die aber noch gar nicht beschlossen.

Keine „Impfpflicht durch die Hintertür

Die Verordnung sei noch Gegenstand von regierungsinternen Beratungen, sagte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Zum Inhalt der Verordnung wollte er sich nicht äußern. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, das mit zuständig für die Musterverordnung ist, betonte die Haltung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), wonach es keine „Privilegien“ für Geimpfte und damit auch keine „Impfpflicht durch die Hintertür“ geben solle.

Die derzeit diskutierte Musterquarantäneverordnung, die eine Testpflicht und Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten vorsieht, sieht laut epd-Informationen aber Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vor. Nicht nur in Sachsen-Anhalt wurde das Dokument offenbar nicht als Entwurf, sondern als bereits geltend verstanden. So kritisierte Niedersachsen die Regelungen und erklärte am Freitag, die Ausnahmen nicht umzusetzen.