In Bus und Bahn braucht man sie bald nicht mehr und auch Beschäftigte in Arztpraxen im Südwesten müssen bald keine Maske mehr tragen. Aber wann genau fällt die Maskenpflicht?
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens wurde die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bereits aufgehoben. Jetzt kommen in Baden-Württemberg weitere dazu.
Von Ende Januar an muss im öffentlichen Personennahverkehr im Südwesten keine Maske mehr getragen werden. Auch die Beschäftigten in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg dürfen ihrer Arbeit ohne Mund-Nasen-Schutz nachgehen. In Obdachlosenheimen entfällt die Maskenpflicht ebenfalls.
Neue Coronaverordnung gilt ab 31. Januar
Diese Lockerungen sind Teil der neuen baden-württembergischen Coronaverordnung, die am 31. Januar in Kraft tritt. Mit der Verordnung sind alle Regelungen aufgehoben, die das Land erlassen kann.
Doch auch seitens des Bundes gab es jüngst eine Änderung: Vom 2. Februar an müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Fernverkehrs keine Maske mehr tragen. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.
Weitere vom Bund entschiedene Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die Vorschriften für Patienten und Besucher von Arztpraxen und die Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen sind noch bis zum 7. April gültig. Sie gelten auch in Baden-Württemberg weiter.