Blumenläden im Südwesten dürfen ab dem 1. März wieder öffnen (Symbolbild). Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das grün-schwarze Landeskabinett in Baden-Württemberg hat sich am Dienstag auf eine Lockerung des Corona-Lockdowns verständigt. Die Regelung betrifft Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden.

Stuttgart - Auch in Baden-Württemberg können am kommenden Montag Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden wieder öffnen. Das grün-schwarze Landeskabinett verständigte sich am Dienstag auf eine entsprechende Lockerung des Corona-Lockdowns, wie die Deutsche Presse-Agentur in Stuttgart erfuhr.

Der Südwesten folgt damit dem Beispiel anderer Länder wie etwa Bayern. Nach Angaben des Floristenverbands gibt es allein in Baden-Württemberg 1200 Blumenläden. Neben den Floristen dürfen auch die Friseure am 1. März wieder aufmachen.