Die Zahl der Schulpflicht-Verletzungen in Baden-Württemberg ist in der Pandemie gestiegen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Maskenpflicht, Lüften und Abstandsgebot machen den Schulbesuch in der Pandemie nicht unbedingt attraktiver. Die Zahl der Fälle von fernbleibenden Schülerinnen und Schülern steigt.

Stuttgart - Während der Corona-Pandemie ist die Zahl der Kinder gestiegen, die unerlaubt nicht in die Schule gehen. Derzeit seien rund 80 Zwangsgeldverfahren in Baden-Württemberg anhängig, weil Erziehungsberechtigte ihre Kinder nicht zur Schule schickten, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums in Stuttgart mit.

Die Zahl der Schulpflicht-Verletzungen sei in der Pandemie gestiegen. Es sei davon auszugehen, dass ein Zusammenhang zwischen den Schutzmaßnahmen an den Schulen und den abwesenden Schülerinnen und Schülern bestehe. Es gebe aber keine Erhebung zu den Hintergründen der Fälle. Bei den Zwangsgeldverfahren handelt es sich demnach nicht nur um Fälle im Zusammenhang mit Corona.

Wenige Verstöße gegen die Schulpflicht

Abwesende Schülerinnen und Schüler gibt es laut einer Abfrage des Ministeriums in allen vier Regierungspräsidien im Südwesten. Die Behörden hätten zudem auch „einige wenige Fälle“ gemeldet, in denen die Schülerinnen und Schüler privat unterrichtet würden. „Diese Gruppen verstoßen aber gegen die Schulpflicht und deswegen werden entsprechende Maßnahmen gegen die Eltern eingeleitet“, so der Sprecher.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte etwa Anfang Februar den Fall einer möglicherweise illegalen Schule bei Essingen im Ostalbkreis bestätigt. Die Schulaufsicht sei damit befasst und hole hierzu weitere Informationen ein, hatte eine Sprecherin der Behörde mitgeteilt. Zu Details wollte sich die Behörde zunächst nicht äußern.

Schopper spricht sich gegen privaten Initiativen aus

Wie viele solcher Fälle es landesweit gibt, ist nicht bekannt. Dem Kultusministerium lägen dazu keine belastbaren Zahlen vor, teilte der Sprecher mit. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) sprach sich deutlich gegen solche privaten Initiativen aus: „Wer private Lerngruppen besucht, statt in die Schule zu gehen, verstößt gegen die Schulpflicht – und das wird sanktioniert.“

Kinder und Jugendliche benötigten den Präsenzbetrieb nicht nur für eine gute Bildung, sondern auch für ihr sozial-emotionales Wohlbefinden. Das zeigten Rückmeldungen aus den Schulen und von Kinderärztinnen oder Schulpsychologen. „Daher appelliere ich eindringlich, im Sinne der Schülerinnen und Schüler die Schulpflicht einzuhalten“, sagte die Ministerin.