Wer die Maskenpflicht missachtet, muss künftig in Baden-Württemberg mit empfindlicheren Geldstrafen rechnen als bisher. (Symbolfoto) Foto: dpa/Marijan Murat

Die unterschiedlichen Regeln und Beschränkungen in der Corona-Krise werden oft kritisiert. Nun können sich Kanzlerin und fast alle Ministerpräsidenten zumindest auf einige Regeln einigen. Regierungschef Winfried Kretschmann verteidigt das - und appelliert.

Stuttgart - Ein höheres Mindestbußgeld, ein Verbot von ungeschützten größeren Veranstaltungen und keine weiteren Lockerungen der Corona-Auflagen: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die neuen Regeln von Bund und Ländern angesichts der wieder steigenden Corona-Infektionszahlen verteidigt und an die Verantwortung jedes Einzelnen appelliert. Das Land stehe „an einer Wegscheide“, sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag nach Beratungen der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). 

Die Infektionszahlen hätten ein gefährliches Niveau erreicht und drohten den Erfolg der ersten Jahreshälfte im Kampf gegen die Pandemie zu zerstören. „Das Virus macht keine Sommerpause, es ist immer noch da“, sagte Kretschmann. Die zweite Hälfte des Jahres werde nicht leichter werden als die ersten sechs Monate, warnte er in einer Video-Stellungnahme. Die Infektionszahlen müssten zwingend zurückgehen, um die Lockerungen der vergangenen Wochen nicht zu gefährden.

Erfolgreich könne dieser Weg nur sein, wenn die Menschen auf sich und auf andere achteten. „Zusammenhalt ist unser größter Trumpf“, sagte Kretschmann. „Die Jungen tragen eine besondere Verantwortung für die Älteren und andere Risikogruppen.“

Bund und Länder hatten am Donnerstag in einer gemeinsamen Beratung unter anderem beschlossen, Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen schärfer zu ahnden. Auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen konnten sie sich am Donnerstag aber nicht einigen. In Baden-Württemberg werde nun zwar wie in weiten Teilen Deutschlands auch ein Bußgeld von mindestens 50 statt wie bislang 25 Euro erhoben, wenn eine Maske nicht wie vorgeschrieben getragen wird, sagte Kretschmann. Allerdings will Bayern bei der deutlich schärferen Strafe von 250 bis 500 Euro in seinem Land zu bleiben. Sachsen-Anhalt will laut Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gar kein Bußgeld erheben.

Auch Großveranstaltungen bleiben verboten

Auch sollen Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und das Einhalten von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende Dezember 2020 verboten bleiben. Bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Länder nicht auf eine bundesweit geltende Teilnehmer-Begrenzung einigen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder verständigten sich zudem darauf, die kostenlosen Corona-Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum Ende der Sommerferien mit dem 15. September zu beenden. Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollen demnächst eine Corona-Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beenden können. Eltern bekommen fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes.

In den vergangenen Wochen war immer mehr Unverständnis über zum Teil deutlich auseinanderliegende Vorschriften etwa im Umgang mit dem Schulbeginn, privaten Feiern oder Großveranstaltungen in den einzelnen Ländern laut geworden. Zuletzt hatte Merkel mit den Länderregierungschefs am 17. Juni gemeinsam über Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beraten.