Der Beschluss betrifft Helfer vom DRK, den Johannitern oder des Arbeiter-Samariter-Bunds. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Wenn ehrenamtlichen Helfern wegen ihres Einsatzes im Kampf gegen das Coronavirus der Arbeitslohn oder Einnahmen aus selbstständiger Arbeit entgehen, können sie Geld vom Land beantragen.

Stuttgart - Als Entschädigung für Verdienstausfälle und andere Kosten können ehrenamtliche Helfer vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und anderen Organisationen des Bevölkerungsschutzes nun Geld vom Land beantragen. „Mehr als 15 Millionen Euro stellen wir direkt zur Verfügung, damit die Ehrenamtlichen schnell und unbürokratisch entschädigt werden können“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) der „Schwäbischen Zeitung“ (Samstag). Mehr Geld könne bei Bedarf fließen. Genau handele es sich um 15,3 Millionen Euro, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums in Stuttgart auf Anfrage. Die Regelung gelte ab sofort.

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Dem Bericht zufolge betrifft der Beschluss Helfer vom DRK, den Johannitern oder des Arbeiter-Samariter-Bunds. Das Land zahle zum Beispiel, wenn ihnen wegen ihres Einsatzes der Arbeitslohn oder Einnahmen aus selbstständiger Arbeit entgehen. Das Land springe auch ein, wenn Helfer im Einsatz Schaden nehmen, und zahle für Dienstkleidung und Schutzausrüstung.

Die Zeitung zitierte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit den Worten: „Ich weiß, dass viele weit über das übliche Maß hinaus arbeiten, an der Grenze des physisch und psychisch Möglichen. Wer sich so einbringt, dem darf durch seinen Einsatz kein finanzieller Nachteil entstehen.“