In Baden-Württemberg bleibt die Maskenpflicht bestehen. Foto: dpa/Peter Kuchenbuch-Hanken

Die Maskenpflicht beim Einkauf bleibt in Baden-Württemberg vorerst bestehen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist keine Lockerung der Regelung angedacht. Das teilte eine Sprecherin der Landesregierung am Freitag mit.

Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung hält nichts von einer Lockerung der Maskenpflicht zum aktuellen Zeitpunkt. „Die Maskenpflicht im Einzelhandel und in anderen kontaktreichen Kontexten ist und bleibt ein einfaches, aber sehr effektives Mittel, um Öffnungsschritte abzusichern“, teilte eine Sprecherin der dpa am Freitag mit. „Es gibt Grund zur Zuversicht, aber noch sind die Impfquoten zu gering und die Infektionszahlen zu hoch.“ Schrittweise, umsichtige Lockerungen seien richtig, aber die grundlegenden Schutzmaßnahmen blieben vorerst ein zentraler Bestandteil.

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Die niedersächsische Regierung hatte erwogen, die Maskenpflicht in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 ab Dienstag nach Pfingsten aufzuheben. Nach Bekanntwerden der kurzfristigen Lockerungspläne am Vortag erreichte die Regierung viel Kritik. Eine Entscheidung über die Maskenpflicht wird am Freitagnachmittag erwartet. „Es wird keine Aufhebung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in #Niedersachsen geben. #MNB rettet Leben“, twitterte die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Freitag in Reaktion auf Kritik an den Landesplänen.