Eine allgemeine Impfpflicht ist in Deutschland umstritten. (Symbolbild) Foto: dpa/Sebastian Willnow

Sollte das Land Baden-Württemberg notfalls alleine eine allgemeine Impfpflicht einführen? Das Staatsministerium erteilt dieser Idee eine Absage und erklärt, warum.

Stuttgart - Eine Corona-Impfpflicht im Alleingang, die nur für Baden-Württemberg gilt, ist laut einem Sprecher des Staatsministeriums in Stuttgart nicht möglich. Das Bundesinfektionsschutzgesetz erlaube dies nicht, sagte er am Mittwoch. Durch die Regelung des Bundes, die Impfpflicht nur für besonders bedrohte Teile der Bevölkerung zu regeln, bestehe eine Sperrwirkung für die Länder, Impfpflichten einzuführen.

Der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Bayerns Regierunbgschef Markus Söder (CSU) zuvor kritisiert, weil sie die Impfpflicht nicht ihren Landesparlamenten vorgeschlagen hätten.

Bundestag berät über allgemeine Impfpflicht

Der Regierungssprecher bezweifelte, ob eine Impfpflicht nur für Teile von Deutschland geeignet wäre, um die Grundimmunisierung zu erreichen. „Abgesehen davon ist es auch politisch höchst problematisch, wenn in den Bundesländern uneinheitliche Regelungen gelten würden.“

Über eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona soll der Bundestag voraussichtlich in diesem Jahr in freier Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin entscheiden. Innerhalb der FDP im Bundestag regt sich Widerstand. Auch Theurer hatte sich skeptisch gezeigt, ob eine allgemeine Impflicht, Impfgegner von einer Impfung gegen Corona überzeugen könnte.