Kontaktnachverfolgung im Gesundheitsamt im Kreis Esslingen (Archivbild) Foto: dpa/Marijan Murat

Mehr Geld für mehr Personal: Das Land will den Kreisen mehr als 17 Millionen Euro zur Verfügung stellen, damit diese zusätzliche Mitarbeiter einstellen, die bei der Kontaktnachverfolgung von Infizierten helfen.

Heilbronn/Stuttgart - In Baden-Württemberg erhalten die Stadt- und Landkreise 17,32 Millionen Euro zusätzlich für den Einsatz externer Kräfte bei der Corona-Kontaktnachverfolgung. Wie aus einer Kabinettsvorlage von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) für die Sitzung des grün-schwarzen Ministerrats am Dienstag hervorgeht, sollen die Kreise mit dem Geld mehr Personal rekrutieren. Die „Heilbronner Stimme“ hatte zuerst berichtet.

Wie es in der Kabinettsvorlage weiter heißt, befinden sich die Infektionszahlen nach wie vor - wenn auch derzeit sinkend - auf einem hohen Niveau und das Ausbruchsgeschehen sei weiterhin diffuser als noch im Frühjahr des vergangenen Jahres. Gleichzeitig bestehe die Besorgnis einer weitläufigen Ausbreitung der hoch ansteckenden Corona-Mutationen B.1.1.7 und B.1.351.

Neue Gefahr: Mutationen

Die Virusvarianten, die sich auch im Land zunehmend ausbreiteten, bedeuteten einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand. Neben der eigentlichen Nachverfolgung von Kontaktpersonen müssten zusätzlich auch deren Haushaltsangehörige der ersten Kategorie ermittelt und in häusliche Isolation geschickt werden. Mit den anstehenden Lockerungen des bestehenden Lockdowns sei mit einem Anstieg des Infektionsgeschehens zu rechnen. Der Personalbedarf werde daher bis auf Weiteres unverändert hoch bleiben.

Das Land unterstütze die Finanzierung externer Aushilfskräfte in den regionalen Gesundheitsämtern bislang mit rund acht Millionen Euro - befristet bis zum 30. April 2021.

Aktuell sind in Baden-Württemberg laut Zeitung 555 Teams zur Kontaktnachverfolgung mit mehr als 2700 Personen im Einsatz. Haben die Gesundheitsämter nicht genügend Personal, können sie extern Hilfe beantragen. Dies geschieht unter anderem durch Abordnungen des Landes oder durch die befristete Beschäftigung externer Kräfte. Auch die Bundeswehr verstärkt die Gesundheitsämter vor Ort - hier müssen die Kreise für die Unterbringungs- und Sachkosten aufkommen.