Nicht mehr nur im öffentlichen Nahverkehr in Bayern, auch in Gottesdiensten gilt zukünftig die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Der Freistaat verschärft damit die Maßnahmen gegen das Coronavirus.
München - In Gottesdiensten in Bayern müssen Besucher künftig eine FFP2-Maske tragen. Das hat das Kabinett am Mittwoch in München beschlossen. Damit geht der Freistaat etwas über einen Bund-Länder-Beschluss vom Dienstagabend hinaus, nach dem in Gottesdiensten eine Pflicht zum Tragen mindestens einer sogenannten OP-Maske gelten soll.
Die Staatsregierung setzt damit allerdings konsequent ihre Linie fort: Auch im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht, und zwar schon seit Montag. Bund und Länder hatten sich am Dienstagabend für diese Bereiche auf eine Pflicht mindestens für OP-Masken verständigt.