Wird ab Ende Januar in Bus und Bahn nicht mehr gebraucht: Eine Corona-Maske. (Symbolbild) Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer/IMAGO/Michael Gstettenbauer

In Baden-Württemberg gilt nach Plänen von Gesundheitsminister Manfred Lucha ab dem 31. Januar keine Maskenpflicht mehr in Bus und Bahn im Südwesten.

Baden-Württemberg schafft die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr ab. Nach Plänen von Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) soll die Pflicht vom 31. Januar an aufgehoben werden, wie die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch auf Nachfrage erfuhr.

Damit entfällt eine der letzten großen Einschränkungen aus Zeiten der Corona-Pandemie. Der Vorschlag soll noch regierungsintern abgestimmt werden, gilt aber als unumstritten. Die derzeitige Corona-Verordnung ist noch bis zum 30. Januar gültig.

Freiwilliges Tragen der Maske bleibt erlaubt

„Das ist ein konsequenter Schritt unseres stufenweisen Vorgehens in der Pandemiebewältigung“, sagte Lucha der dpa. „Nachdem wir Ende des vergangenen Jahres bereits die Isolationspflicht für Infizierte abgeschafft haben, gehen wir nun den nächsten Schritt.“ Nach Einschätzung des Landesgesundheitsamts lasse die Infektionslage eine Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV aller Voraussicht nach Ende Januar zu.

„Selbstverständlich spricht nichts gegen ein freiwilliges Tragen der Maske. Besonders vulnerable Menschen können sich so vor der Ansteckung mit Viren schützen.“ Eine allgemeine Verpflichtung zum Maske-Tragen im Nahverkehr sehe man dann aber nach derzeitiger Einschätzung der Infektionslage nicht mehr.

Keine bundesweit einheitliche Regelung

Über die Maskenpflicht im Nahverkehr können die Bundesländer selbst bestimmen. Immer mehr Länder kippen diese nun. Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sie bereits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wollen sie bis spätestens Anfang des kommenden Monats aufheben. Damit wird nun auch in nicht von der Union geführten Bundesländern die Pflicht zum Tragen einer Maske in Bus und Bahn aufgehoben.

Für die Maskenpflicht im Fernverkehr ist der Bund zuständig. Nach geltendem Infektionsschutzgesetz sind hier noch bis 7. April FFP2-Masken vorgeschrieben. Die Bundesregierung könnte dies aber per einfacher Verordnung ändern. Unter anderem die FDP drängt auf ein vorzeitiges Ende der Pflicht im Fernverkehr. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hält ein vorzeitiges Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr und in Gesundheitseinrichtungen für möglich.