Dürfte man so Auto fahren? Foto: dpa/Jens Büttner

Von Montag an gilt die Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Aber wie ist es, wenn man mit Maske am Steuer sitzt?

Stuttgart - Verhüllt mit Atemschutzmaske auf der Autobahn? Darf man das überhaupt? Muss ich die Maske absetzen, wenn ich auf dem Supermarkt-Parkplatz ins Auto steige? Viele Fragen tun sich auf, seit beschlossen ist, dass für Baden-Württemberg von Montag an eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gelten soll.

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Die Polizei im Südwesten sieht da offenkundig kein Problem. Die Polizeidienststellen seien darauf hingewiesen worden, dass das Tragen von Masken am Steuer während der Gültigkeit der Corona-Verordnung grundsätzlich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums. Das gelte insbesondere für den gewerblichen Personenverkehr etwa mit Taxis oder Bussen.

Laut der allgemeinen Vorschrift darf ein Fahrer sein Gesicht allerdings nicht so verhüllen, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Rechtsauffassung sei mit dem Verkehrsministerium abgestimmt. Wer denkt, er kommt in Zeiten von Corona um den Strafzettel herum, der irrt: Fahrer können trotz Maske auf den hochauflösenden Blitzerfotos identifiziert werden.