Wieder neue Regeln für die Gastronomen in Stuttgart Foto: Leif Piechowski

Stuttgart macht weiter auf: Viele Lockerungen sind von Montag an möglich. Nicht nur die Gastronomen dürften einen Grund zur Freude haben.

Stuttgart - Gaststätten dürfen in der Nacht zum Dienstag erstmals wieder bis 1 Uhr öffnen – die Testpflicht für alle, die weder geimpft oder genesen sind, entfällt aber für den Innen- und Außenbereich immer noch nicht. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen liegt, kann die dritte Öffnungsstufe gestartet werden. Laut Mitteilung der Stadt ist dies „frühestens am 7. Juni“ der Fall. Diese Bedingung ist nun laut der Stadt erfüllt.

Kindergeburtstag wieder erlaubt

Dies bedeutet von diesem Montag an: In Fitnessstudios darf wieder trainiert werden. Kulturveranstaltungen sind mit 500 Personen im Freien beziehungsweise 250 Personen in geschlossenen Räumen möglich. Bäder, Saunen, Spielhallen, Messen dürfen öffnen – bei allen Öffnungen wird immer vorausgesetzt, dass die drei G-Regeln (getestet, geimpft, genesen) eingehalten werden. Für Schülerinnen und Schüler reicht die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten aus.

Bei Ansammlungen, privaten Zusammenkünften und privaten Veranstaltungen, die bereits seit dem 3. Juni mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten und darüber hinaus den Kindern dieser Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zulässig sind, dürfen zusätzlich bis zu fünf weitere Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen. Damit sind Kindergeburtstage wieder erlaubt.

Weiterhin Testpflicht in der Gastronomie

Für den Einzelhandel (nicht für Lebensmittel) gilt: In Geschäften bis zu 800 Quadratmetern darf sich ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. In Geschäften unter zehn Quadratmetern ist nur ein Kunde zugelassen. Maskenpflicht besteht auch vor Geschäften und auf Parkplätzen, der Zutritt muss gesteuert sein, Warteschlagen müssen vermieden werden, besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt. Die Testpflicht entfällt laut Landesverordnung nun. Ohne Auflagen sind auch Besuche in Bibliotheken, Galerien, Gedenkstätten, Museen möglich.

Die Schnellteststationen in Stuttgart werden weiterhin viel Arbeit haben. Denn die Testpflicht für Gastro und Kultur entfällt erst, wenn an fünf Tagen die Inzidenz unter 35 liegt (anders als beim Einzelhandel, wo man sich wohl nicht so lange aufhält wie in einer Kneipe). In Stuttgart ist dies mit 34,3 erst seit Samstag der Fall.