Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte soll eigentlich ab Mitte März gelten. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sven Hoppe

Eigentlich soll ab Mitte März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte gelten. Bayern will diese aber vorerst nicht umsetzen. So begründet Ministerpräsident Markus Söder die Entscheidung.

München - Bayern will die ab Mitte März vorgesehene einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte vorerst nicht umsetzen. Er sei dafür, hier „großzügigst“ vorzugehen, „was de facto auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft“, sagte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder am Montag im Anschluss an eine Sitzung des CSU-Vorstands in München. Für wie viele Monate dies gelten werde, sei noch offen.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Lockert Bayern seine Corona-Regeln?

Söder begründete das im Detail noch auszuarbeitende gesonderte bayerische Vorgehen mit Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen bei der Versorgung mit Personal. Der Regierungschef sagte, er sei generell für eine Impfpflicht. Diese singuläre und auch partielle Lösung sei aber derzeit in der Omikoronwelle keine Hilfe.

Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass ab dem 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen. Vor wenigen Tagen warnte bereits der Deutsche Pflegerat vor Personalproblemen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hatten sich allein im Januar ungefähr zwölftausend Pflegekräfte mehr als üblich arbeitssuchend gemeldet.