Von diesem Montag, 21. März 2022, an, lockert der zoologisch-botanische Garten in Stuttgart seine Zugangsregeln. Was gilt jetzt für den Besuch in der Wilhelma?
Von diesem Montag, 21. März, an, ist der spontane Zugang zur Wilhelma in Stuttgart wieder möglich. Zwar zeichnet sich ab, dass die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg bis zum 2. April weiterhin die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet) vorsieht. Die Zahl der Gäste muss aber nicht mehr begrenzt werden, eine Pflicht zum Online-Ticket ist nicht mehr gegeben. „Zum Schutz der Gäste, unserer Belegschaft und der Tiere behalten wir jedoch die Maskenpflicht in den Häusern, am Haupteingang sowie vor bestimmten Außengehegen bei“, sagt Direktor Thomas Kölpin.
Dieser Schutz sei bei Tierarten, die sich ebenfalls mit Corona anstecken können, angebracht, wenn der Mindestabstand baulich nicht gesichert ist. Die betroffenen Zonen vor manchen Gehegen der Raubtiere und Affen sind ausgeschildert. Die Aufhebung der Besucherhöchstzahlen erlaubt nun wieder mehr Menschen den Besuch des Aquariums und Terrariums.