Landwirte können in der nächsten Woche in vollem Umfang Soforthilfen beantragen. Foto: dpa/Martin Schutt

Landwirtschaftliche Betriebe können ab nächster Woche ebenfalls in vollem Umfang Soforthilfen beantragen. Bisher ist nur der gewerbliche Teil der Landwirtschaft für Hilfen in Frage gekommen.

Stuttgart - Landwirtschaftliche Betriebe können wegen der Corona-Krise ab nächster Woche ebenfalls in vollem Umfang Soforthilfen beantragen. Das teilte das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium mit. Bisher sei nur der gewerbliche Teil der Landwirtschaft für Hilfen in Frage gekommen, doch das werde sich ändern, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU).

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„Alle landwirtschaftlichen Betriebe und die gesamte Wertschöpfungskette der Ernährung, gerade die Betriebe mit Sonderkulturen wie zum Beispiel Winzer und Obstbau, können bald die Soforthilfen beantragen“, sagte Hauk. Gerade sie stünden derzeit vor großen Herausforderungen. Mit dem Schritt helfe man nicht nur den Bäuerinnen und Bauern, man leiste auch einen Beitrag dazu, dass die Versorgung mit Lebensmitteln im Land sichergestellt sei.