Die Landesregierung müsse die Regeln konkretisieren, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften, sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Montag (Archivbild). Foto: dpa/Uli Deck

Baden-Württemberg befindet sich in der Alarmstufe Rot. Die Menschen sollen so viel Maske tragen und sich so wenig treffen wie möglich. Nicht alle halten das Konzept der Landesregierung für verständlich.

Stuttgart - Im Kampf gegen die sich zuspitzende Corona-Pandemie gelten seit Montag nochmals strengere Regeln in ganz Baden-Württemberg - die Opposition kritisiert den Kurs der Landesregierung aber als unverständlich und verwirrend. So sei etwa unklar, wann die verschärfte Maskenpflicht im öffentlichen Raum nun gelte, sagte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Die Landesregierung müsse die Regeln konkretisieren, um nicht noch mehr Verwirrung zu stiften. Auch die SPD fordert eindeutigere Regeln zur Frage, wann Masken getragen werden müssen.

Als Reaktion auf die stark steigenden Infektionszahlen hatte die Landesregierung am Samstag die höchste Pandemiestufe und damit die „kritische Phase“ ausgerufen. Zu dieser Alarmstufe Rot gehören eine erweiterte Maskenpflicht sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen - und zwar unabhängig davon, ob die jeweilige Stadt oder der Landkreis die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche überschreitet oder nicht.

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In Fußgängerzonen muss nun eine Maske vor Mund und Nase getragen werden, sofern nicht sicher ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden kann. In Schulen gilt die Maskenpflicht ab Klasse 5 nun auch im Unterricht. Zudem dürfen sich im privaten Rahmen nur noch maximal zehn Menschen treffen - es sei denn, sie leben in höchstens zwei verschiedenen Haushalten. Zu Veranstaltungen sind nur noch maximal 100 Teilnehmer zugelassen.

Städte und Landkreise, deren Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche über 50 liegt, können noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen - wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren verhängen. Landesweit lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Sonntag bei 46,3.

Rülke: Empfehlungen sinnvoller als Verbote

Rülke kritisierte, dass es schwierig sei, den Menschen im Privatraum vorzuschreiben, wer sich wie treffen dürfe. Das könne auch gar nicht kontrolliert werden. Es sei sinnvoller, den Menschen zu empfehlen, ihre Kontakte zu reduzieren. Die Strategie der Landesregierung starre zudem nur auf positive Testergebnisse, kritisierte Rülke. Es müssten auch andere Faktoren berücksichtigt werden wie schwere Krankheitsverläufe und die Belegung der Intensivbetten. Wenn die Infektionszahlen weiter ansteigen, führe die Strategie von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) auf direktem Weg in einen zweiten Shutdown, der möglicherweise unbegründet sei. „Der Ministerpräsident ist Sklave seiner Strategie.“

Der baden-württembergische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, befürwortet angesichts der Corona-Infektionen in den Nachbarländern stärkere Kontrollen an den Grenzübergängen. Zudem beklagte er eine zu „lasche Verfahrensweise“ in den vergangenen Monaten bei der Kontrolle von Corona-Auflagen. So sei die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr nicht streng genug kontrolliert worden, sagte er dem SWR. „Da hat sich etwas eingeschlichen, was jetzt ganz schwierig ist, wieder zurückzuholen.“

Innenminister Thomas Strobl (CDU) musste am Wochenende in die Quarantäne, nachdem ein Personenschützer positiv getestet worden war. Strobls eigener Test fiel negativ aus.

Wegen steigender Corona-Zahlen schließen die Finanzämter von Dienstag an erneut ihre Servicezentren für Besucher. Dies gelte bis auf Weiteres, teilte die Oberfinanzdirektion am Montag in Karlsruhe mit. In dringenden Fällen hätten die Bürger die Möglichkeit, Termine für Telefonberatungen zu vereinbaren. Auch Kontaktformulare, Erklärvideos und ein sogenannter Steuerchatbot stünden im Netz zur Verfügung. Mitte März hatten die Informations- und Annahmestellen der Finanzämter zum ersten Mal wegen der Corona-Pandemie geschlossen.

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Die umstrittenen Beherbergungsverbote in der Corona-Krise werden zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Kläger aus Tübingen hätten einen Eilantrag gegen die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher am Montag in Karlsruhe. Wie schnell die Verfassungsrichter darüber entscheiden werden, war zunächst nicht absehbar. Im Landkreis Tübingen treten im Moment viele neue Corona-Fälle auf. Die Verwaltungsgerichte haben zu Beherbergungsverboten unterschiedlich geurteilt. In Baden-Württemberg und Niedersachsen zum Beispiel wurden die Verbote inzwischen in Eilverfahren gekippt. In anderen Bundesländern halten die Landesregierungen von sich aus nicht mehr daran fest.