Reiserückkehrer müssen nicht in Quarantäne – wenn sie geimpft sind. Foto: dpa/Patrick Seeger

Eigentlich wollten die geimpften Bewohner in einem Altenheim nur wieder zusammen essen. Doch ihr Rechtsstreit hat gewaltige Auswirkungen – auch für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

Stuttgart - Der Antrag einer Seniorenresidenz im Kreis Lörrach hat einiges in Bewegung gebracht. Eigentlich wollten die 56 Bewohner des Seniorenzentrums Mühlenhof nur wieder zusammen essen und das Café in ihrer Einrichtung besuchen, nachdem sie fast alle geimpft worden sind. In der Folge eines Rechtsstreites hat Baden-Württemberg nun die Corona-Verordnung des Landes geändert – und gewährt nicht nur Geimpften im Seniorenheim Erleichterungen. Alle Geimpften sind künftig von der Quarantänepflicht ausgenommen, auch Reiserückkehrer aus Risikogebieten.