Ein Stufenplan sieht Öffnungsschritt vor (Symbolbild). Foto: imago images/Niall Carson

In Baden-Württemberg soll der Ausstieg aus dem Corona-Lockdown durch einen Stufenplan geregelt werden, der an die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Kreis gekoppelt ist. Aber ist wirklich nur dieser Wert für Lockerungen und Verschärfungen entscheidend?

Göppingen/Stuttgart - Große Verwirrung bei einem Hundesportverein im Landkreis Göppingen. Wie viele Personen dürfen gemeinsam mit ihren Vierbeinern im Freien trainieren? Bis zu zehn oder doch nur fünf aus maximal zwei Haushalten? Und wer entscheidet eigentlich, was gerade gilt? Jeder Einzelne auf Basis der vom Gesundheitsamt veröffentlichten Inzidenz? Oder bedarf es einer separaten Bekanntmachung durch die Behörde?

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Die Regelungen im Landkreis Göppingen zeigen, dass letztere entscheidend ist. Am vergangenen Freitag war die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen auf mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner angestiegen. Am Montag waren trotzdem die Lockerungen in Kraft getreten, die laut des Stufenplans solchen Stadt- und Landkreisen vorbehalten sind, die unter einer 50er-Inzidenz liegen – und zwar fünf Tage in Folge. Die Begründung des Gesundheitsamts: Der Anstieg der Inzidenz wurde nicht durch eine Diffusität des Infektionsgeschehens verursacht, sondern im Wesentlichen durch diverse Ausbruchsgeschehen, unter anderem in einem Kindergarten in Geislingen.

Es bedarf einer „ortsüblichen Bekanntmachung“

Konkret heißt das: Lockerungen und Verschärfungen der Corona-Regeln treten nicht automatisch in Kraft, wenn sich die Corona-Zahlen in die eine oder die andere Richtung entwickeln. „Es bedarf der Feststellung durch das Gesundheitsamt und der ortsüblichen Bekanntmachung“, sagt Pascal Murmann, stellvertretender Pressesprecher des baden-württembergischen Sozialministeriums auf Anfrage. Was in den einzelnen Stadt- und Landkreisen gilt, ist also auf deren Internetseiten zu lesen. Auch ab wann die neuen Regelungen gelten, wird dort bekannt gegeben.

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Im Landkreis Göppingen jedenfalls ist man jetzt wieder zurückgerudert (wir berichteten/Plus): In einer Mitteilung vom Dienstag heißt es, das Gesundheitsamt bewerte das Infektionsgeschehen im Landkreis inzwischen als diffus, somit gälten im Landkreis Göppingen ab Samstag verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen, dann tatsächlich diejenigen der aktuellen Corona-Verordnung.

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Für Sportvereine dürften die Regelungen dementsprechend klarer sein: Individualsport ist im Freien sowie auf Außen- und Innensportanlagen mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt – und auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre ist kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Personen erlaubt.