Viele Gastronomen waren von den Lockdowns während der Coronazeit betroffen. Foto: imago/

Rund 600 Millionen Euro der im Frühjahr 2020 in Baden-Württemberg gewährten Corona-Hilfen müssen zurückgezahlt werden. Bislang ist erst ein Teil des Geldes geflossen.

Ein großer Teil der 2020 gewährten Corona-Soforthilfen muss zurückgezahlt werden. Doch bislang ist nur etwa die Hälfte der geforderten Summe beim Land angekommen. Nach Berechnungen der landeseigenen L-Bank werden 599,5 Millionen Euro der im Frühjahr 2020 gezahlten Gelder zurückgefordert. Ende Februar hatte die L-Bank erst Geldeingänge von 281,1 Millionen Euro registriert. Noch bis Ende Juni läuft die Frist. Insgesamt waren in den ersten Monaten der Pandemie 2,1 Milliarden Euro als erste Hilfen an Firmen gezahlt worden.

Ausnahmen für Soloselbstständige?

Das Landeswirtschaftsministerium teilte mit, es gehe grundsätzlich von einer guten Rückzahlungsmoral der Firmen aus. Die Rückforderungen seien so ausgestaltet, dass sie sich so wenig belastend wie möglich auf die Unternehmen auswirken. Die Mannheimer Linken-Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut fordert Bund und Länder auf, man solle mit Blick auf Solo-Selbständige prüfen, ob man nicht bei ihnen auf Rückzahlungen verzichten könne. Es sei klar, dass vorsätzlich zu viel in Anspruch genommene Hilfen zurückgezahlt werden müssen. „Aber in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage darf dies nicht um jeden Preis geschehen.“

Aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linken im Bundestag geht zudem hervor, dass im Südwesten 1550 Strafanzeigen gestellt wurden, „die in der Regel aufgrund von Hinweisen zur missbräuchlichen Antragstellung eingeleitet wurden“. Das baden-württembergische Innenministerium schränkt jedoch ein, dass diese Daten lediglich eine Momentaufnahme seien, da in manchen der Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen sei.