Aktuell soll auf private Reisen verzichtet werden, viele Länder lassen Touristen gar nicht erst über die Grenzen. Foto: dpa/Jens Büttner

Viele Maßnahmen zur Eindämmung zur Corona-Pandemie gelten erst einmal bis Anfang Mai. Doch was ist mit der geplanten Reise im Sommer? Welche Rechte haben die, die schon gebucht haben? Und was ist mit der Fahrt nach Österreich? Ein Überblick.

Stuttgart/Berlin - Die Tickets sind schon lange gebucht, die Reiseroute ist genau geplant – aber auf einmal ist unklar, was nun aus dem anstehenden Sommerurlaub wird. Eines gleicht vorweg: Eine klare Antwort auf diese Frage gibt es derzeit tatsächlich noch nicht. Aus dem aktuellen Bund-Länder-Beschluss vom vergangenen Mittwoch geht hervor, dass die Menschen in Deutschland weiter auf private Reisen und Besuche etwa bei Verwandten verzichten sollen. Die Kontaktbeschränkungen gelten mindestens bis zum 3. Mai – auch in Baden-Württemberg. Und: Übernachtungsangebote im Inland sollen erst einmal weiter nur für notwendige, nicht touristische Zwecke zur Verfügung stehen.

Auch die verschärften Grenzkontrollen Deutschlands wurden bis Anfang Mai verlängert. Über die meisten Landesgrenzen zu kommen ist aktuell also kaum möglich – es sei denn, man ist Pendler. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein lassen derzeit gar keine Touristen mehr ins Land. Ende April wollen Bund und Länder die Lage dann erneut bewerten.

Was im Sommer sein wird, ist also noch nicht offiziell geregelt. Derzeit gibt es eine weltweite Reisewarnung, viele Länder haben Einreisestopps für Ausländer verhängt. Für Europäer gilt etwa seit Mitte März ein Einreisestopp in die USA, auch Israel, Australien, Brasilien oder Indien haben ihre Grenzen für Ausländer weitgehend geschlossen. Erwartet wird, dass im Falle von Lockerungen der Pandemie-Maßnahmen zunächst einmal Reisen innerhalb Deutschlands möglich sein werden. Auch Österreich könnte seine Grenzen im Sommer für Urlauber aus Deutschland lockern.

Politiker äußern sich nur zögerlich – Österreich könnte Grenzen öffnen

Nur zögerlich geben die ersten Politiker und Experten zu dem Thema Sommerurlaub eine Prognose ab. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagt etwa dazu: „Die Wahrscheinlichkeit, dass Urlaub in anderen Ländern im Sommer so leicht möglich ist, schätze ich aus gegenwärtiger Sicht eher als unwahrscheinlich ein. Außenminister Heiko Maas (SPD) geht dagegen noch nicht so weit. Er sagt zwar: „Solange es Ausgangssperren gibt in vielen Ländern, wird dort auch kein Urlaub zu machen sein.“ Aber auch: „Wir werden das von Woche zu Woche entscheiden.“

Die österreichische Regierung zeigt sich aktuell grundsätzlich bereit dazu, eine Öffnung der Grenzen für Sommerurlauber aus Deutschland zu erwägen. „Dazu wird es sicherlich Gespräche geben, aber das auch Schritt für Schritt“, hat Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Montag in Wien gesagt. Fortschritte im Tourismus hingen natürlich von der Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland und Österreich ab. Wann genau ein solcher Schritt umgesetzt werden könne, sei aber noch unklar. Einen Plan für das stufenweise Hochfahren von Gastronomie und Tourismus soll es bis Ende April geben. Hintergrund ist, dass die Deutschen in Österreich die wichtigste Gruppe unter den Touristen darstellen. Experten gehen davon aus, dass bis zu zwei Drittel der österreichischen Beherbergungsbetriebe ein Ausbleiben der deutschen Touristen nicht verkraften könnten.

Sollte man den Sommerurlaub vorsorglich absagen?

Was also tun? Vorsorglich umbuchen? Verbraucherexperten raten dazu, erst einmal nur für jene Reisen Geld zurückzufordern, die bis Ende April geplant sind. Von einer Stornierung von Ferienhäusern oder Reisen, die erst für den Sommer oder für später im Jahr geplant sind, raten Experten dagegen ab. Nur bei behördlichen Einschränkungen und einem „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Ereignis“ kann man kann man kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten oder Buchungen stornieren. Die offizielle, weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes sei für die entsprechende Rechtsprechung ein starkes Indiz für ein solches „außergewöhnliches Ereignis“, heißt es von der Verbraucherzentrale.

Seit Mitte März gilt die Reisewarnung für alle nicht-touristischen Reisen – aktuell mindestens bis einschließlich 3. Mai. Hintergrund ist, dass weltweit mit Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen ist, aber auch mit Quarantänemaßnahmen. Die Gefahr, im Ausland zu stranden, sei groß.

Eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden würden, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale momentan allerdings nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Denn für die Zeit ab dem 4. Mai greifen derzeit weder eine offizielle Reisewarnung, noch eine andere Regelung.

Welche Rechte Reisende in dieser Situation haben

Grundsätzlich gilt: Pauschalreisende und Menschen, die über einen Reiseveranstalter gebucht haben, bekommen ihr Geld zurück, wenn die Reise aufgrund von aktuell geltenden Regelungen storniert wird. Und zwar innerhalb von 14 Tagen, so sieht es das EU-Recht vor. Hierzu sollte man sich an den jeweiligen Veranstalter wenden – falls diese sich nicht selbst melden.

Für Individualreisen ist die rechtliche Lage etwas anders. Das Geld für Flugtickets sollte man zurückbekommen, wenn die Airlines die gebuchten Flüge annullieren. Das sieht die EU-Fluggastrechteverordnung so vor. Für viele Flugverbindungen ist dies aktuell aufgrund von Corona und der geringeren Nachfrage der Fall. Bei Flügen, die von einem Land außerhalb der EU ausgehen, sind allerdings nur jene Airlines in der Pflicht, die ihren Sitz in der EU haben. Auch die Deutsche Bahn kündigte ihren Kunden bei Umbuchungen oder Stornierungen Kulanz an: Wer auf eine Zugfahrt verzichten muss oder dies möchte, bekomme das Geld zurückerstattet.

Lesen Sie hier aus unserem Plusangebot: Reise fällt aus – und nun?

Wurden Hotels oder Ferienwohnungen für einen Urlaub gebucht, sollte man sich auf den jeweiligen Internetseiten informieren. Auch hier ist erst einmal nur bis Ende April der rechtliche Rahmen gesetzt, für spätere Buchungen kommt es auf die dann geltenden Regeln an. Ganz Grundsätzlich: Wer sein Urlaubsziel nicht erreichen könne, etwa weil man Deutschland aktuell ohne wichtigen Grund nicht mehr verlassen könne oder auch innerhalb Deutschlands Unterkünfte nicht touristisch nutzen dürfe, brauche aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die einzeln gebuchten Leistungen für eine Reise nicht zu bezahlen. Für Hotels oder Unterkünftige, die direkt beim Eigentümer im Ausland gebucht wurden, gilt allerdings das dortige Recht. Im Zweifel helfen die Verbraucherzentralen mit Informationen und Auskünften weiter.

Gutscheine oder Rabatte statt Geld?

Viele Reiseveranstalter, die derzeit bereits stornieren, wollen statt Geld Gutscheine ausgeben oder bieten Rabatte für eine Verschiebung der Reise an. Auch Lufthansa beziehungsweise die Tochter Eurowings werben für Umbuchungen oder Voucher. Für eine solche Gutschein-Lösung tritt auch die Bundesregierung ein. Möchte man aber keinen Gutschein, hat man durchaus das Recht auf die Auszahlung des Geldes.

Das Risiko ist aus Sicht von Verbraucherschützern ist bei Gutschein-Lösungen, dass der Anbieter oder das Hotel bis dahin insolvent sein könnte. Bei einer Insolvenz seien die Gutscheine wertlos, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. Er rät daher davor ab, sich auf einen Gutschein einzulassen.