So locker wie auf diesem Foto geht es in Jugendhäusern derzeit nicht zu. Auch in den Außenbereichen gilt Maskenpflicht. Foto: factum//Andreas Weise

Trotz Teil-Lockdown wegen der Ausbreitung des Coronavirus sind Treffen in baden-württembergischen Jugendhäusern noch erlaubt. Es gelten aber strenge Regeln.

Stuttgart - Kinos sind zu, Kneipen sind zu, Vereinssport ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Wo sich junge Menschen aber trotz des Teil-Lockdowns momentan treffen können, sind die Jugendhäuser in Stuttgart und der Region. „Und darüber sind wir auch sehr froh“, sagt Clemens Kullmann, Bereichsleiter für Offene Kinder- und Jugendarbeit bei der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft. „Wir bieten Jugendlichen einen Raum, den sie sonst gerade nirgendwo haben.“

Allerdings gelten für diese Treffpunkte strenge Regeln. Die neue Corona-Verordnung für Kinder- und Jugendarbeit, die von diesem Samstag an gilt, besagt unter anderem, dass maximal 100 Personen an einem Ort zugelassen sind. Diese müssen allerdings in Gruppen von maximal 30 unterteilt werden. Die Gruppen dürfen anderen nicht begegnen. „Man braucht also einen separaten Eingang und getrennte Toiletten – und das ist nur in manchen Häusern gegeben“, sagt Kullmann. Und zu den 30 Personen werden auch Erzieher miteingerechnet; in der Regel sind es also maximal 28 Jugendliche.

Stuttgarter Regeln sind noch strenger

Klassische Angebote wie Sport oder Konzerte sind in den Jugendhäusern verboten. Zudem müssen in den Treffs alle, die elf Jahre und älter sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In den Stuttgarter Häusern besteht die Maskenpflicht sogar auch für Kinder unter elf Jahren.

„Die Mitarbeiter des Jugendreferats wollen und müssen Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen sein und bleiben“, lässt der Böblinger Pressesprecher Fabian Strauch für das dortige Jugendamt ausrichten. „Es gibt auch Kinder und Jugendliche, die zuhause keinen Ansprechpartner bei Problemen haben.“ Zudem hätten einige zuhause keine ausreichende Ausstattung, um „online“ zu sein. „Für diese müssen und wollen unsere städtischen (Jugend-)Einrichtungen, so lange es möglich ist, da sein.“