Der Betreiber des Tattoo-Studios hatte vor erheblichen Einnahmeverlusten gewarnt. (Symbolbild) Foto: imago images/Westend61/Mikel Taboada via www.imago-images.de

Mehrere Betriebe gehen vor Gericht gegen die Beschränkungen aus der neuen Brandenburger Corona-Verordnung vor. Der erste Eilantrag hat keinen Erfolg.

Potsdam/Berlin - Ein Brandenburger Tattoo-Studio ist mit dem Versuch gescheitert, die Schließung wegen der Corona-Krise zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Mittwoch einen Eilantrag ab, das Verbot körpernaher Dienstleistungen in der Verordnung des Landes - in diesem Fall das Tätowieren - vorläufig auszusetzen. Der Stand des Infektionsgeschehens erfordere ein sofortiges effizientes Handeln, um dem exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen wirksam begegnen zu können, erklärten die Richter im Beschluss (OVG 11 S 94/20). Die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Betreibers müssten dahinter zurücktreten.

Der Betreiber des Tattoo-Studios hatte nach Angaben des Gerichts vor erheblichen Einnahmeverlusten gewarnt und eine Ungleichbehandlung gesehen, weil Friseursalons und Einzelhandelsgeschäfte weiter öffnen dürften. Außerdem dürften sich bis zu zehn Leute aus zwei Hausständen in der Öffentlichkeit gemeinsam aufhalten. Er sah auch die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Berufsausübung verletzt.

Seit Montag gelten verschärfte Beschränkungen in Brandenburg

Das OVG erklärte, die kritisierte Vorschrift sei voraussichtlich rechtmäßig. Die Einschränkung der körpernahen Dienstleistungen in Tattoo-Studios sei geeignet, erforderlich und angemessen. Die Dienstleistungen von Friseuren dienten anders als ein Tattoo-Studio der Grundversorgung der Bevölkerung. Sie könnten auch nicht mit dem Einzelhandel und dem Aufenthalt im öffentlichen Raum verglichen werden - dort sei das Abstandsgebot einzuhalten.

Seit Montag gelten verschärfte Beschränkungen in Brandenburg. Gaststätten, Kinos, Theater, Museen und Fitnessstudios sind geschlossen, Hotels und Pensionen sind für Touristen tabu. Gerichtssprecher Ulrich Marenbach sagte, bisher gebe es 13 Verfahren aus Brandenburg gegen die Verordnung. Darunter seien weitere Tattoo-Studios, mehrere Fitnessstudios sowie Anbieter von Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Massagestudios - allerdings bisher kein Hotel und keine Gaststätte.