Für die Hochschulen soll es veränderte Regelungen geben. Foto: imago images/Arnulf Hettrich

Hochschulen werden bei der Regelung zur Notbremse vom Bund den Schulen gleichgesetzt. Das stößt auf Unmut im Südwesten. Das Land fordert Änderungen.

Stuttgart - Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) will die Regelung in der Corona-Notbremse des Bundes für die Hochschulen nachjustieren. Ziel sei es, in der Umsetzung des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes so weit wie möglich die unverzichtbaren praktischen Studienanteile wie bisher aufrechtzuerhalten, sagte Bauer am Donnerstag in Stuttgart. Ähnlich äußerte sich zuvor schon Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne). Der Bund wolle die Hochschulen mit den Schulen gleichsetzen. „Das ist einfach nicht umsetzbar.“

So lautet die Regelung

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz - die Zahl der Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche - in den Kreisen an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, ist laut Notbremse Präsenzunterricht auch in Hochschulen verboten. Bauer sagte weiter: „Klar ist: Auch in Pandemiezeiten muss sichergestellt sein, dass die Studierenden ihr Studium fortsetzen oder abschließen können.“ Das Wissenschaftsministerium wolle sich für klare Regelungen und Ausnahmen in Berlin stark machen. Man gehe davon aus, dass etwa Laborpraktika in naturwissenschaftlichen Studiengängen oder im Medizinstudium wie auch praktische Ausbildungsbestandteile zum Beispiel an den Kunst- und Musikhochschulen weiterhin durchgeführt werden können. „Zugänglich sein müssen weiterhin auch die Bibliotheken, die die Studierenden mit den notwendigen Arbeitsmaterialien auch für die digitale Lehre versorgen.“

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Schließlich gelte es gerade auch in den für die Pandemiebewältigung bedeutsamen Studiengängen, etwa Medizin und Pharmazie, mit notwendigem Praxisbezug und Präsenznotwendigkeiten in der Lehre die Studierbarkeit des Semesters zu gewährleisten, sagte Bauer. Bereits am Dienstag hatten die Universitäten vor schweren Konsequenzen dieser Regelung für die Studierenden im Land gewarnt. „Das Notbremsengesetz bedeutet ein „Nichtsemester“ für viele Studierende in den naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen sowie der Medizin, und wird zu verzögerten Studienabschlüssen führen“, hatte Stephan Dabbert, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Südwest-Unis, erklärt. Nach Landesrecht gibt es an den Hochschulen bisher Ausnahmen in Einzelfällen, wenn Präsenz unbedingt nötig ist - zum Beispiel wenn die Studierenden Kontakt mit Patienten haben oder spezielle Labor- oder Arbeitsräume brauchen.