Der Weinkeller Einhorn in Esslingen hat aufgrund des Coronavirus geschlossen. Foto: Roberto Bulgrin

Gaststätten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen öffnen. So ist die Lage in Esslingen: Maultaschen zum Abholen bei Mattis, Weinkeller Einhorn geschlossen.

Esslingen - Im Minutentakt gibt es neue Meldungen im Hinblick auf das Coronavirus. Seit Dienstag sind die Schulen zu, Bars und Sportstätten sind schon länger geschlossen. Nun auch die Restaurants: Am Montag hat die baden-württembergische Landesregierung eine Verordnung festgelegt, die bis 15. Juni gilt und die auch die Gaststätten betrifft. Der Alltag in Speiselokalen soll eingeschränkt möglich sein. Die Regierung beruft sich auf das Infektionsschutzgesetz, das erst im Februar aktualisiert wurde. Dieses Gesetzes sieht ein Verbot des Gaststättenbetriebs vor – mit Ausnahmen. Drei Punkte müssen sichergestellt sein, damit eine Gaststätte in Corona-Zeiten geöffnet bleiben darf: Ein Abstand zwischen den Gasttischen von 1,5 Metern muss gewährleistet sein. Derselbe Abstand muss an Stehplätzen vorhanden sein. Und: Im Fall von Infektionen muss sichergestellt sein, dass sich für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgen lassen.