Zahlreiche Großveranstaltungen wie Konzerte und Festivals sind aufgrund der hohen Infektionsgefahr abgesagt worden. Foto: Lichtgut/Leif-Hendrik Piechowski

Während laut dem Stufenplan der Landesregierung in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Lockerungen umgesetzt werden, soll das Verbot für Großveranstaltungen verlängert werden.

Stuttgart - Großveranstaltungen sind formal bis mindestens zum 31. August nicht erlaubt. Doch die Landesregierung Baden-Württemberg will die Bürger laut ihrem Sprecher Rudi Hoogvliet mit dem am 6. Mai veröffentlichten Fahrplan zur stufenweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen auch darauf vorbereiten, dass „Großveranstaltungen voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich“ sein werden. „Das betrifft vor allem solche Veranstaltungen, wo viele Menschen dicht gedrängt zusammen kommen, wo es feucht fröhlich werden kann. Die Erfahrung hat gezeigt, dass das die Herde sind, von denen aus sich die Infektion schlagartig verbreitet“, so Hoogvliet gegenüber unserer Zeitung. Da man davon ausgehe, dass die Infektionsgefahr noch länger anhalten werde, habe man sich vorläufig darauf verständigt, dass das Verbot von Großveranstaltungen über den 31. August hinaus bis zum Ende des Jahres andauern könnte. Zumal sei es wichtig, frühzeitig Hinweise für derartige Ereignisse mit großem Vorbereitungsaufwand zu geben. Unterdessen ist noch unklar, was genau als Großveranstaltung gilt. „Im Laufe der nächsten Woche soll definiert sein, bis zu welcher Größe Veranstaltungen durchgeführt werden können. Außerdem müsse man die Art der Veranstaltung berücksichtigen. Große Konzerte etwa sehe ich in diesem Jahr skeptisch. Ein Parteitag, auf dem die Kandidaten für die Bundestagswahl nominiert werden, ist ein demokratisches Erfordernis. Dafür kann und muss dann eine Lösung gefunden werden“, so Hoogvliet.

Auch wenn nun die Länder in der Verantwortung stünden, gebe es noch Abstimmungen mit dem Bund.

In der kommenden Woche sollen Details festgelegt werden

In dem am 6. Mai veröffentlichten Stufenplan wurde festgelegt, in welchen gesellschaftlichen Bereichen Lockerungen durchgeführt werden oder zu welchen Terminen sie unter welchen Bedingungen anstehen. So sind etwa Spielplätze wieder geöffnet, die Kontaktbeschränkungen wurden gelockert ebenso wie die Besuchsregelung in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Auch wurden Lockerungen für das Gastgewerbe beschlossen.

Für einige Einrichtungen wie etwa Theater, Kinos, Diskotheken und Freibäder sind keine konkreten Lockerungstermine genannt worden. Sie fallen wie Großveranstaltungen unter die Kategorie „derzeit nicht abschätzbar“. Für diese Bereiche seien Hygienekonzepte in der Erarbeitung oder der Prüfung. Es bleibt abzuwarten, was in der kommenden Woche für diese Einrichtungen beschlossen wird.