Was gilt wo? Wir geben einen Überblick in ausgewählten Bundesländern. Foto: imago images/Lichtgut/Leif Piechowski via www.imago-images.de

Viele Menschen sehnen sich nach Urlaub. Die Möglichkeiten in der Corona-Pandemie sind weiterhin begrenzt. Doch mancherorts wird kräftig gelockert. Ein Überblick.

Berlin - Viele sehnen sich nach Urlaub, doch in der Corona-Pandemie bleiben Möglichkeiten dazu weiterhin begrenzt. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, greifen dort ab dem übernächsten Tag bundeseinheitliche Maßnahmen: Restaurants und Hotels bleiben geschlossen. Für Regionen mit stabilen Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 entscheiden die Länder über die Corona-Maßnahmen. Mancherorts wird kräftig gelockert. Ein Überblick.

Das gilt in Baden-Württemberg

Liegen die Corona-Zahlen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen. Seit dem vergangenen Samstag dürfen auch Hotels und Pensionen in Land- und Stadtkreisen mit einer Inzidenz unter 100 an fünf Werktagen nacheinander unter Auflagen wieder öffnen.

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Die Betriebe dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Gäste empfangen. Auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Theater, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Museen und Gedenkstätten dürfen auch wieder öffnen.

Das gilt in Bayern

In bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100 dürfen am Pfingstwochenende Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und auch Jugendherbergen wieder für Touristen öffnen. Gleiches gilt für Seilbahnen, die Fluss- und Seenschifffahrt, touristischen Bahn- und Busverkehr, Städte- und Gästeführungen im Freien sowie für die Außenbereiche von medizinischen Thermen. Voraussetzung ist ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test. Biergärten und die Außengastronomie dürfen bereits jetzt bei Inzidenzen unter 100 wieder öffnen.

Das gilt in Berlin

In Berlin dürfen ab Mittwoch Museen und Gedenkstätten wieder öffnen. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist nach den Daten des RKI vom Montag in Berlin fünf Werktage in Folge unter dem wichtigen Schwellenwert von 100 geblieben. Unter anderen sind touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge im Freien wieder möglich. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis und ein vorab gebuchter Termin. Ab Mittwoch dürfen auch Kinos, Theater und Konzerthäuser Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Personen anbieten. Ab dem 21. Mai dürfen Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen - allerdings mit negativem Test oder vollständigem Impfschutz.

Das gilt in Hamburg

Die Corona-Verordnung in Hamburg erlaubt Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen weiterhin nur wegen beruflicher Termine, medizinischen Aufenthalten und Besuchen aus „sozial-​ethischen“ Gründen. Die Hamburger Gastronomen dürfen auf eine Öffnung ihrer Außenbereiche zu Pfingsten hoffen. Offiziell muss der Hamburger Senat am Dienstag die Öffnung der Außengastronomie beschließen. Angesichts einer Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 hatte der Senat die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben.

Das gilt in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern darf die Gastronomie von Pfingstsonntag (23. Mai) an wieder öffnen - außen und innen. Auch einheimische Dauercamper sollen nach Plänen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) von Pfingsten an wieder über Nacht auf den Plätzen bleiben können. Der Tourismus in dem Bundesland wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet. Die von der Tourismusbranche kritisierte späte Öffnung für Gäste aus anderen Bundesländern wird am 31. Mai noch einmal überprüft, kündigte Schwesig am Montag an.

Das gilt in Niedersachsen

In Niedersachsen sind Tourismus und Gastronomie wieder vorsichtig geöffnet worden. Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind zunächst für Einwohner des Bundeslandes möglich, es zählt der Erst- oder Zweitwohnsitz. An dieser sogenannten Landeskinderregelung soll voraussichtlich bis Ende Mai festgehalten werden. Geöffnet hat zudem die Außengastronomie, all dies kombiniert mit einer Testpflicht. Tagesausflüge sind uneingeschränkt möglich, auch für Einwohner anderer Bundesländer.

Das gilt in Nordrhein-Westfalen

In NRW sollen Hotels und Pensionen für private Gäste bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Sie können aber nur bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Gäste müssen getestet, geimpft oder genesen sein. Auch Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Bei einer stabilen Wocheninzidenz unter 50 fallen die Kapazitätsbegrenzungen für Hotels weg. Bei unter 100 darf die Außengastronomie wieder geöffnet werden, sind es weniger als 50 Infizierte je 100 000 Einwohner, darf auch wieder drinnen bedient werden. Wieder öffnen dürfen Minigolfanlagen, Klettergärten und andere kleine Freizeiteinrichtungen.

Das gilt in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland ab Montag wieder offen - nicht wie bisher nur in vier Modellregionen. Auch in weiteren Bereichen wird das öffentliche Leben normalisiert. Gefordert sind aber neben Hygieneauflagen wie dem Tragen von Schutzmasken in bestimmten Situationen vor allem negative Corona-Tests vor der Anreise und dann alle drei Tage. Überall im Land ist bereits die Außengastronomie erlaubt. Die Sieben-Tages-Inzidenz lag laut Robert Koch-Institut (RKI) am Montag bei 35,1 - das war im Vergleich zu den anderen Bundesländern zum Wochenbeginn der Spitzenwert.