Auf manchen Baustellen sind die Arbeiten wegen der Corona-Pandemie ins Stocken geraten. Bauherren sollten prüfen, ob das wirklich der Grund ist. Foto: dpa/Kai Remmers

Trotz Corona-Krise wird auf den meisten Baustellen gearbeitet. Doch an manchen Stellen kommt es bereits zu Verzögerungen. Bauherren müssen aufpassen, dass die Firmen die Krise nicht als Vorwand nutzen.

Berlin/Köln - Die Wohnung ist gekündigt, die Kisten gepackt. Der Einzug ins neue Haus steht kurz bevor. Doch das neue Haus ist nicht fertig. Denn die Corona-Krise hat auch auf vielen Baustellen mittlerweile ihre Spuren hinterlassen.

Zwar gelingt es den Baufirmen größtenteils, den Baustellenbetrieb aufrechtzuerhalten. Bauherren müssen aber mit Verzögerungen rechnen. Das zeigt eine Umfrage des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Demnach registrieren derzeit 80 Prozent der Firmen Störungen in den Abläufen. Fast die Hälfte der befragten Unternehmen berichtet von Lieferengpässen (43 Prozent).

Aber es ruckelt nicht überall: Rohbauten seien sind nicht so häufig betroffen. „Vor allem beim Ausbau gibt es Verzögerungen“, sagt Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund. Der Grund: Heizungs-, Elektro- und Lüftungsinstallationstechnik kommen oft aus Asien. Hier gebe es oft Lieferverzögerungen. Stange kennt noch ein Problem: „Firmen gehen jetzt oft mit pauschalen Schreiben auf die Bauherren zu.“ In diesen Briefen werden Verzögerungen oft allgemein auf die Corona-Krise geschoben. „Das passiert mitunter aber auch, wenn es vorher schon Probleme gegeben hat.“

So einfach dürfen es sich Firmen nicht machen. „Der Unternehmer muss schon ein paar Worte darüber verlieren, was sich warum verzögert“, so Rechtsanwalt Lars Markmann der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Kann eine Firma die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen, muss ein Bauherr eine sogenannte Behinderungsanzeige bekommen. Ist diese für Bauherren nicht verständlich, sollten sie sich an das Unternehmen wenden und um Aufklärung bitten.

Liegen die Arbeiten auf der Baustelle brach, sollten Bauherren das Unternehmen schriftlich auffordern, diese fortzusetzen. „Dafür sollten Sie eine Frist setzen“, rät Stange – am besten mit konkretem Datum. Zwei Wochen reichten in der Regel als angemessene Frist aus. Dann werde wahrscheinlich nicht sofort weitergebaut, aber Bauherren seien später handlungsfähig.

Rechtsanwalt Markmann rät Bauherren insofern, alles gut zu dokumentieren. Wer zum Beispiel Zeugen einbezieht, kann später dann leichter nachweisen, dass ein entsprechendes Schreiben zur Fristsetzung tatsächlich aufgesetzt und zugestellt wurde.

Bauherren sollten sich mit dem Bauunternehmer in Verbindung setzen. „Der Dialog ist meist der beste Weg“, sagt Markmann. Wer zum Beispiel auf nicht lieferbare Fliesen warte, könne jetzt nach Alternativen suchen. „Allerdings muss man jetzt auch nicht an jeder Stelle Kompromisse machen“, sagt Experte Stange. Zudem sei es wichtig, dass Bauherren nur das zahlen, was vertraglich geregelt ist und nur tatsächlich erbrachte Leistungen honorieren.

Wenn durch die aktuellen Verzögerungen der Termin der Fertigstellung nicht einhalten werden kann, verschiebt sich auch der Umzug. Die Haftungsfrage ist in diesem Fall vermutlich nicht einfach zu beantworten, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn Schadensersatzansprüche setzen immer auch ein Verschulden voraus.

Angesichts der Pandemie sei das Führen eines Entlastungsbeweises im Einzelfall gut denkbar, erklärt der VPB. Bei Bauvorhaben, die vor der Pandemie begonnen haben, wird oftmals höhere Gewalt vorliegen. Auch deshalb sollten Bauherren bei ihren Projekten besser etwas mehr Zeit einplanen. Wer seinen Umzug verschieben kann, schont am Ende auch seine eigenen Nerven.