Schützt auch vor dem Erkanntwerden: Eine Prostituierte verdeckt mit einer Mund-Nasen-Maske an ihrem Arbeitsplatz in einem Bordell ihr Gesicht. Foto: dpa/Markus Scholz

Im Rotlicht-Milieu sind die Lichter ausgegangen. Die Corona-Verordnung des Landes verbietet die gewerbliche Prostitution. Nur privat darf das Gewerbe seine „körpernahen Dienstleistungen“ anbieten. In Esslingen war auch ein komplettes Verbot in der Diskussion.

Esslingen - Das Rotlicht-Milieu schreibt rote Zahlen. Denn das Virus macht auch vor der Szene nicht halt. Gewerbliche Prostitution wurde durch die baden-württembergische Corona-Verordnung verboten, erklärt Mehmet Koc vom Ordnungsamt der Stadt Esslingen. Doch private Prostitution ist weiterhin erlaubt. Beschwerden sind deswegen bisher noch keine in der städtischen Behörde eingegangen. Und wenn das passieren sollte, so der Abteilungsleiter für Sicherheit und Ordnung, dann verweist er auf die Landesregierung in Stuttgart, die diese Vorschriften verhängt und diese Unterscheidung getroffen hat. Dennoch: Die Corona-Regeln zu „körpernahen Dienstleistungen“ treiben teils erstaunliche Blüten.