Direktor Arndt sieht das Gericht gut auf den Neustart vorbereitet. Foto: Markus Brändli

Ab Montag sollen die meisten Mitarbeiter des Amtsgerichts in Esslingen wieder zur Arbeit kommen. Damit sie, die Besucher und auch die Prozessbeteiligten da sicher vor dem Coronavirus sind, hat das Gericht einige Vorkehrungen getroffen.

Esslingen - Nach sechs Wochen auf Sparflamme will sich das Esslinger Amtsgericht ab Montag Stück für Stück wieder der Normalität annähern. Der neuen Normalität jedenfalls. Maximale Besucherzahlen, Spuckschutz, Abstand und Mundschutz werden laut Direktor Andreas Arndt wahrscheinlich noch eine ganze Weile zum Alltag gehören.

Wie berichtet, hatte das Amtsgericht – wie auch die anderen Gerichte im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart – aufgrund der Corona-Pandemie in stark reduziertem Umfang gearbeitet. Im Strafbereich waren vor allen Dingen Haft- und Führerscheinsachen bearbeitet worden, bei denen ein Aufschub zu Rechtsverlust oder längeren Haftaufenthalten geführt hätte. Auch bei den Familiensachen habe man vor allem dringende Fälle wie Verfahren zu Umgangsregeln oder Gewaltschutzverfahren verhandelt. Die Rechtspflege sei jederzeit sichergestellt gewesen, versichert Arndt. Aus den jeweiligen Rechtsbereichen sei jeweils ein Richter am Tag vor Ort gewesen. Die unterstützenden Mitarbeiter seien in Teams aufgeteilt worden, damit im Falle einer Corona-Infektion nicht zu viele Mitarbeiter ausfallen. Zu einer Infektion sei es bisher aber nicht gekommen.

Tragen von Mundschutz wird empfohlen

Am Montag sollen nun alle Mitarbeiter, die keiner Risikogruppe angehören, wieder zur Arbeit kommen. „Wer auf keinen Fall krank werden darf, für den wird ein Heimarbeitsplatz eingerichtet“, sagt Arndt. Das Justizministerium sorge dafür, dass sichere Zugänge eingerichtet werden. Alle anderen bekommen Einzelbüros. Eine logistische Herausforderung. „Wir geben dafür einen Sitzungssaal auf.“ In Vorbereitung auf die Wiederaufnahme des Betriebes hat das Amtsgericht zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen unternommen. Grundlage dafür ist eine Handreichung des Justizministeriums zur Exit-Strategie. Dazu gehört, dass die maximale Anzahl der Zuhörer für jeden Sitzungssaal festgelegt wurde. Außerdem ist geregelt, wie viele Stühle und Stuhlreihen zwischen zwei Besuchern liegen müssen. Zwar spreche man aktuell noch keine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz aus – eine Ausnahme sind Zwangsversteigerungen – aber Arndt empfiehlt es dringend. Auf der Anklagebank oder im Zeugenstand gelte dies im Übrigen nicht. „Wenn man von einem Zeugen oder Angeklagten nur die Augen sieht, fehlt etwas“, sagt Arndt. Dazu, das Verhalten und den Wahrheitsgehalt der Aussagen zu beurteilen, gehöre eben auch die Mimik.

Verfahren per Videoübertragung seien im Übrigen rechtlich möglich, aber derzeit in Esslingen technisch nicht umsetzbar. Aus diesem Grund hat das Amtsgericht am Donnerstagmorgen 35 Acrylglasscheiben installiert, die Arndt bei einer Altbacher Firma besorgt hat. Sie trennen die Menschen dort voneinander, wo der Sicherheitsabstand nicht gewahrt werden kann – beispielsweise zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger. Zwischen dem Richter und dem Rest des Saales gebe es allerdings nur im Ausnahmefall eine Scheibe. „Ich wollte keine Wand vor der Richterbank“, so Arndt. Schutzausrüstung – besonders für die Justizvollzugsbeamten – und Desinfektionsmittel kommen von einer Nürtinger Firma.

Von null auf hundert werde es mit dem Gerichtsbetrieb aber noch nicht sofort gehen. Einiges müsse sich noch einspielen. Und: „Das ist alles nur eine Momentaufnahme. Wir bewerten ständig neu und passen die Maßnahmen bei Bedarf an.“