„Der Schutz besonders schutzbedürftiger Personen muss im Vordergrund stehen“, betonte Lucha. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Der baden-württembergische Sozialminister begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Stuttgart - Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für einen Start der Corona-Impfpflicht für Pflegepersonal begrüßt. „Wir fühlen uns durch die Entscheidung der Karlsruher Richter gerade auch im Hinblick auf die politischen Diskussionen der letzten Tage im Kurs der Landesregierung bestätigt“, sagte der Grünen-Politiker am Freitag in Stuttgart mit Blick auf Forderungen aus der Union, die Impfpflicht auszusetzen.

„Der Schutz besonders schutzbedürftiger Personen muss im Vordergrund stehen“, betonte Lucha. Die Karlsruher Richter hatten zuvor in einem Eilverfahren grünes Licht für die pünktliche Umsetzung der Teil-Impfpflicht gegeben.

Impfpflicht ab dem 15. März

Derzeit liefen letzte Vorbereitungen zur Umsetzung der Impfpflicht ab dem 15. März, man liege im Zeitplan, sagte der Minister. „Die Handreichungen für Einrichtungen und die Gesundheitsämter befinden sich derzeit im Abstimmungsverfahren - auch die Kommunalen Landesverbände sind eng eingebunden.“ Vor allem der Landkreistag hat Bedenken und fordert eine Aussetzung der Pflege-Impfpflicht, damit sich die Gesundheitsämter besser vorbereiten können.

Das schon im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.

Anhörung in jeden Einzelfall

Aus dem Sozialministerium heißt es, Arbeitgeber sollten die Meldung von ungeimpften Mitarbeitern nicht verzögern. „Denn sonst könnten sie sich dem Vorwurf aussetzen, die ihnen anvertrauten Bewohner fahrlässig zu gefährden.“ Bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamts kann die Einrichtung entscheiden, ob die Person weiterbeschäftigt oder freigestellt wird.

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Im Ministerium geht man von großzügigen Fristen aus. Da es in jedem Einzelfall eine Anhörung gibt, werde sich dieser Prozess schon mal mehrere Wochen, wenn nicht Monate hinziehen. Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass der Beschäftigte für den Weiterbetrieb des Heims oder Krankenhauses unverzichtbar ist, kann derjenige voraussichtlich befristet weiterarbeiten. Der Arbeitgeber muss dann aber aktiv werden und nach anderem Personal suchen.