In der zweiten Welle der Corona-Pandemie durften Friseursalons bisher geöffnet bleiben. Damit ist nun Schluss. Sie müssen jetzt ebenso schließen wie viele Einzelhändler. Foto: AP/Petros Giannakouris

Der Bund versucht mit unterschiedlichen Hilfen, Unternehmen durch den neuerlichen Lockdown zu bringen. Wir erläutern, um welche es sich handelt.

Berlin - Der neuerliche Lockdown und die Corona-Beschränkungen der vergangenen Wochen stellen etliche Unternehmen vor enorme Probleme. Der Bund verspricht finanzielle Unterstützung. Es kommen diverse Instrumente zum Einsatz. Ein Überblick:

Überbrückungshilfen

Das Instrument gibt es bereits seit dem Sommer. Mit ihm will der Bund jetzt verstärkt Unternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen unter die Arme greifen, die aufgrund der jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern ab Mittwoch ihre Aktivitäten herunterfahren müssen. Das betrifft viele Einzelhändler und Dienstleister wie Friseure – aber auch Firmen, die indirekt von den Schließungen betroffen sind. Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um einen Zuschuss zu den Fixkosten (etwa zu Mieten oder Leasingraten). Im Rahmen der „Überbrückungshilfe III“ werden die Konditionen ab Januar deutlich verbessert, dann sind Zuschüsse von bis zu 500 000 Euro pro Monat möglich. Bis zu endgültigen Bearbeitung der Anträge sind Abschlagszahlungen möglich. Die Anträge können über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dafür muss man allerdings einen Anwalt oder Steuerberater hinzuziehen.

November- und Dezemberhilfen

Im Rahmen dieser Hilfen erstattet der Staat bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum. Davon profitieren aber nur Firmen und Selbstständige, die ihre Aktivität aufgrund der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober beziehungsweise 25. November vorübergehend einstellen oder reduzieren mussten. Mit diesen Beschlüssen wurde der bisherige Teil-Lockdown verhängt und verlängert. Betriebe, die ab Mittwoch im Rahmen des harten Lockdown schließen müssen, können die November- und Dezemberhilfen nicht beantragen. Sie müssen auf Überbrückungshilfen zurückgreifen.

Steuerliche Erleichterungen

Bund und Länder haben am Wochenende auch beschlossen, betroffenen Firmen im harten Lockdown steuerlich entgegenzukommen. Der Wertverlust von Waren und anderen Gütern im Handel sowie weiteren Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen möglich gemacht werden. „Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden“, heißt es weiter in dem Beschlusspapier. „Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen.“ Das sichere Liquidität. Auf Antrag können Firmen Verluste aus dem Jahr 2020 mit bereits geleisteten Vorauszahlungen sowie Steuerzahlungen aus dem Jahr 2019 verrechnen.

Schutz vor Insolvenz

Die Koalition aus Union und SPD hat sich am Montag unabhängig vom Bund-Länder-Beschluss darauf verständigt, die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Falle einer Überschuldung auch im Januar auszusetzen. Viele Firmen gerieten aufgrund er Corona-Beschränkung unverschuldet in Schieflage und bräuchten Hilfe, sagte der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak. Eigentlich sollte die Regelung zum Jahresende auslaufen.