Von Sonntag an fallen auch für Unternehmen die meisten Corona-Auflagen. Aber es gibt ein Hausrecht – und zugleich große Unterschiede zwischen den Branchen.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird mit Wirkung vom 3. April an auch für Betriebe vieles anders: „Die verpflichtenden Bestimmungen für den Coronaschutz in den Betrieben fallen weitestgehend weg“, sagte ein Pressesprecher des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall auf Anfrage unserer Zeitung. Allerdings seien die Unternehmen gehalten, weiterhin eigene Schutz- und Hygienekonzepte fortzuführen, soweit dies in der Infektionslage geboten erscheine – und da gibt es Spielräume für die Betriebe.
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