Maskenpflicht am Arbeitsplatz beibehalten oder nicht? Viele Betriebe des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall sprechen sich dafür aus. Foto: Imago/Christian Ohde

Von Sonntag an fallen auch für Unternehmen die meisten Corona-Auflagen. Aber es gibt ein Hausrecht – und zugleich große Unterschiede zwischen den Branchen.

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird mit Wirkung vom 3. April an auch für Betriebe vieles anders: „Die verpflichtenden Bestimmungen für den Coronaschutz in den Betrieben fallen weitestgehend weg“, sagte ein Pressesprecher des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall auf Anfrage unserer Zeitung. Allerdings seien die Unternehmen gehalten, weiterhin eigene Schutz- und Hygienekonzepte fortzuführen, soweit dies in der Infektionslage geboten erscheine – und da gibt es Spielräume für die Betriebe.